folgender Sachverhalt beschäftigt uns gerade:
Eine Mitarbeiterin (fest angestellt) hat sich Konzernintern beworben und auch eine Zusage erhalten. Man hatte Ihr versichert das Ihre Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren Ihr weiter anerkannt werden (sowie alle weiteren Annehmlichkeiten z.B. Firmenrente usw.), allerdings wollen Sie Ihr eine Probezeit von 3 Monaten auferlegen in der Sie innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden könnte.
Die Frage ist: wenn die Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren anerkannt wird, macht dann eine Probezeit mit 14 tägiger Kündungsfrist Sinn? Sie fällt durch die Betriebszugehörigkeit doch unter die normalen Kündigungsfristen ? Oder ist das eine indiv. Vereinbarung?
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