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Probezeit bei internem Wechsel?

G
goldy75
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt beschäftigt uns gerade: Eine Mitarbeiterin (fest angestellt) hat sich Konzernintern beworben und auch eine Zusage erhalten. Man hatte Ihr versichert das Ihre Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren Ihr weiter anerkannt werden (sowie alle weiteren Annehmlichkeiten z.B. Firmenrente usw.), allerdings wollen Sie Ihr eine Probezeit von 3 Monaten auferlegen in der Sie innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden könnte.

Die Frage ist: wenn die Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren anerkannt wird, macht dann eine Probezeit mit 14 tägiger Kündungsfrist Sinn? Sie fällt durch die Betriebszugehörigkeit doch unter die normalen Kündigungsfristen ? Oder ist das eine indiv. Vereinbarung?

6.69001

Community-Antworten (1)

BT
betriebliche trübung

27.03.2008 um 13:38 Uhr

konzernintern, also eine versetzung in eine andere firma?

sie gibt also ihr altes arbeitsverhältnis zugunsten eines anderen auf. ich würde, falls der arbeitgeber auf die probezeit besteht, auf ein (schriftliches, im arbeitsvertrag festgelegtes!) rückkehrrecht in die alte firma bestehen, dies sollte aber auch auf arbeitnehmerwunsch möglich sein, nicht nur arbeitgeberseitig. ansonsten steht das risiko des arbeitnehmer in keinem verhältnis zu den nutzen, die der arbeitgeber daraus ziehen könnte.

gibt es vielleicht dazu eine betriebsvereinbarung auf konzernebene (stichwort mitarbeiterentwicklung)?

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