Liebe Kluge, bei interner Versetzung auf eine andere Stelle - mit gleicher Berufsausbildung - erhalten bei uns die Kollegen neuerdings ein Schreiben, indem ein halbes Jahr "Probezeit" vereinbart wird. Dies soll als Sicherheit für den AG sowohl als auch für den MA sein, um im Zweifel wieder auf die alte Stelle zurück zu kehren.
Ist das denn mit "Probezeit" zu benennen? Die Probezeit ist ja längst vorbei und der MA fest angestellt und unter Probezeit versteht der Gesetzgeber ja auch etwas anderes.
Wie könnte man dies denn benennen?