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Probezeit

O
otttokar
Jan 2018 bearbeitet

Kann man eine probezeit, die im Arbeitsvertrag beschrieben ist, verlängern?

1.12303

Community-Antworten (3)

P
Pickel

24.01.2015 um 16:27 Uhr

Bei beidseitigem Einverständnis bis max 6 Monate. Danach ist es aber auch über Befristungen möglich die Kennenlernzeit auszudehnen.

K
Kölner

24.01.2015 um 17:45 Uhr

Man kann sie auch verlängern. Im Sinne des KSchG ist das dann aber ohne Belang.

G
gironimo

24.01.2015 um 19:47 Uhr

Im § 622 Abs. 3 BGB heißt es: "Während einer vereinbarten Probezeit, LÄNGSTENS für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

Wenn es also keine Befristung zur Erprobung ist ......

Je mach Fall würde ich mich da aber nicht streiten, sondern einfach akzeptieren, wenn der AG das Angebot macht.

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