Hallo zusammen,

ein Kollege hat uns folgende Frage gestellt.
Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen!

Kollege wollte eigentlich fristgerecht während der Probezeit zum 31.3.08 kündigen!
Warum: Weil er während der Probezeit schon sehr oft krank war, und Angst vor der
Kündigung vom Chef hatte! Deshalb wollte er selbst mit Attest vom Arzt wg. gesundheitsprobleme
kündigen!

Kollege hat mit Chef über seine Probleme gesprochen! Er würde Ihm wie folgt entgegenkommen!
AN kündigt nicht zum 31.3., sondern zum 30.06!
Somit hätte er keine Lücke im Lebenslauf! Sieht auch besser aus wenn er statt knapp 6 Monate nun
9 Monate (außerhalb der Probezeit!) beschäftigt war!
Die firma würde 6 Wochen Lohnfortzahlung (Kollege ist ab sofort krankgeschrieben) zahlen, aber
nicht länger! AN sollte sich dann weiterhin bis 30.06. krankschreiben lassen und Krankengeld beziehen!
Sollte unser Kollege bis zum 30.06. keinen neuen Job gefunden haben, würde der Chef nochmals eine
neue KÜndigung (krankheitsbedingt) vom Kollegen zum 31.8.08 annehmen!
Da unser Kollegen länger krank sein wird, wird das auch klappen.
Er hat also letzte Woche zum 30.06. gekündigt!

Kollege möchte nun wissen, ob er das dem Amt melden muß!
Er möchte es noch nicht, da er ja noch nicht genau weiß, zu welchem Zeitpunkt er kündigt!
Endweder zum 30.06 (diese Kündigung), oder 31.08. (neue Kündigung)!

Wir (BR) wissen auch nicht, wann er sich beim Amt melden muß.
Sehr komplizierte Angelgenheit...

Was meint Ihr???

Danke
anja mit Team