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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzung der Miete wegen Baumaßnahmen - MA haben beim AG privat Garagen gemietet?

N
nothelfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, einige unserer MA haben beim AG privat Garagen gemietet. Nun ist die Zufahrt der Garagen seit ca. 2 Monaten wegen Baumaßnahmen seitens des AG gesperrt. (Nur zu Fuß zu erreichen) Die MA sind nun an den BR herangetreten um bei der GF nachzufragen ob sie die Mietkosten für die 2 Monate auch bezahlen müssen in denen sie den Pkw nicht einstellen konnten ?

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Community-Antworten (5)

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ego112

25.07.2007 um 11:01 Uhr

Da, wie Du erwähntest, die Garagen privat ge- bzw. vermietet sind, gibt es keinen Zusammenhang zum Arbeitsrecht. ego112

S
see-see

25.07.2007 um 11:03 Uhr

Meines Erachtens hat der BR hier keine Befugnisse. Das müssen die MAs selbst regeln, da es sich nicht um einen Vertrag im Rahmen ihrer Tätigkeit für den AG handelt. Anders wäre es, wenn die Garagenanmietung Bestandteil des Arbeitsvertrags ist... Wenn der BR sich trotzdem einsetzen will, kann er es ja versuchen, nur gibt es hierfür aus meienr Sicht keine Rechtsgrundlage.

Nur am Rande: Wenn ich meine Mietwohnung nicht nutzen kann, weil die Tür nicht zugänglich ist, würde ich keinen Cent Miete bezahlen! Wenn der Vermieter wider Erwarten trotzdem auf die Zahlung besteht, müsste er mich verklagen...

W
Werner

25.07.2007 um 11:09 Uhr

Hallo nothelfer, als Tipp für die betroffenen MA`s § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

S
SSGG

25.07.2007 um 11:41 Uhr

@see-see, daß würde er vermutlich auch machen, soweit Du den Mangel nicht angesprochen hast und Deine Mietminderung angedroht hast...:-)

@nothelfer, Der BR ist nicht der Ansprechpartner, sondern der AG. Was wurde denn zur Garagennutzung schriftlich vereinbart?

N
nothelfer

25.07.2007 um 12:13 Uhr

Vielen Danke für Euere Antworten sie haben mir sehr geholfen. Was in den Verträgen steht, weiß ich nicht. Werde die MA aber fragen. Ich denke zwar auch, dass der BR nicht der eigentliche Ansprechpartner ist, aber man tut was man kann.

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