Erstellt am 11.03.2008 um 06:37 Uhr von pirat
@tydereon
Tip, im *Suchfenster* Testkäufe eingeben,..... hier schonmal probiert?
Erstellt am 13.03.2008 um 10:23 Uhr von Hesse8a
Hallo,
wenn auch etwas spät, aber ich hab da was interessantes für dich gefunden!
Quelle:http://www.bepefo.de/ARBR31906.pdf
Testkäufer sind dem Betriebsrat nicht
zu melden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied:
Den Einsatz von Testkäufern muss ein Arbeitgeber nicht dem
Betriebsrat melden. Das hat das LAG Hamm in einem Beschluss
entschieden.
Testkäufer würden den angestellten Verkäufern oder Service-
Kräften gegenüber lediglich als Kunden auftreten und seien
nicht in den Betrieb eingegliedert, begründeten die Richter ihre
Entscheidung. Beim Einsatz von Testkäufern handele es sich
also nicht um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.
Beschluss des LAG Hamm - Datum unbekannt -
Aktenzeichen: 13 TaBV 178/05
Veröffentlicht: Northeimer Neueste Nachrichten
vom 11. November 2006
11.11.2006
Erstellt am 07.04.2008 um 20:49 Uhr von jotim
Die Frage ob Mitbestimmung = BV oder nicht, mag von näheren Umständen abhängig sein. Trotzdem ist das ein Thema mit "Sprengkraft". Wenn schon eine BV erstellt wurde - warum mag die GL nicht mehr unterschreiben? Wäre ja unschädlich. Wichtig ist in jedem Fall sicherzustellen, dass mit den gewonnen Daten keine negative Wirkung für die Beschäftigten erfolgt. Also wäre schon mal die Frage nach der Erfassung, Speicherung und Verwendung der gewonnenen Daten zu klären (nicht, dass da wilde Dateien mit individuellen Leistungs- und Verhaltensdaten kursieren!) und die generelle Information der Mitarbeiter (Transparenz) herzustellen. Wenn die GL wirklich "nur" Schulungsbedarf ermitteln will, dann hat sie ja sicher nichts dagegen eine Regelung in diesem Sinn (ob nun BV oder sonstwas) mit dem BR zu treffen.