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TESTKÄUFE - mitbestimmungspflichtig?

T
tydereon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Wir sind ein großes Möbelhaus und unsere GL möchte Testkäufe durchführen, damit wie sie sagt, der Wissens-bzw. Ausbildungsstand der Kassierer gecheckt werden kann und somit evtl. noch intensiver geschult werden könne.

Erst war sich der BR mit der GL darüber einig, dass wir zu dem Thema eine BV machen. Eigentlich schon unterschriftsreif. Aber heute kam unser Personalchef und meinte, sie würden das zwar so machen, wie wir das in der BV vereinbart hätten, aber da wir nciht mitbestimmungspflichtig wären, würden sie uns nur informieren, wenn es so weit wäre...

Frage: Ist der BR in dieser Sache wirklich außen vor?

Ich habe ein Urteil des BAG von 2003 gefunden, dass dies auch so sieht, ich verstehe es allerdings nur so, dass es so ist, wenn der Arbeitgeber eine Fremdfirma damit beauftragt. Das soll bei uns aber nicht so sein, dass sollen MA sein, die neu bei uns anfangen.... hat jemand eine Idee?

7.94103

Community-Antworten (3)

P
pirat

11.03.2008 um 07:37 Uhr

@tydereon

Tip, im Suchfenster Testkäufe eingeben,..... hier schonmal probiert?

H
Hesse8a

13.03.2008 um 11:23 Uhr

Hallo, wenn auch etwas spät, aber ich hab da was interessantes für dich gefunden!

Quelle:http://www.bepefo.de/ARBR31906.pdf

Testkäufer sind dem Betriebsrat nicht zu melden

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied: Den Einsatz von Testkäufern muss ein Arbeitgeber nicht dem Betriebsrat melden. Das hat das LAG Hamm in einem Beschluss entschieden. Testkäufer würden den angestellten Verkäufern oder Service- Kräften gegenüber lediglich als Kunden auftreten und seien nicht in den Betrieb eingegliedert, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Beim Einsatz von Testkäufern handele es sich also nicht um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Beschluss des LAG Hamm - Datum unbekannt - Aktenzeichen: 13 TaBV 178/05 Veröffentlicht: Northeimer Neueste Nachrichten vom 11. November 2006 11.11.2006

J
jotim

07.04.2008 um 22:49 Uhr

Die Frage ob Mitbestimmung = BV oder nicht, mag von näheren Umständen abhängig sein. Trotzdem ist das ein Thema mit "Sprengkraft". Wenn schon eine BV erstellt wurde - warum mag die GL nicht mehr unterschreiben? Wäre ja unschädlich. Wichtig ist in jedem Fall sicherzustellen, dass mit den gewonnen Daten keine negative Wirkung für die Beschäftigten erfolgt. Also wäre schon mal die Frage nach der Erfassung, Speicherung und Verwendung der gewonnenen Daten zu klären (nicht, dass da wilde Dateien mit individuellen Leistungs- und Verhaltensdaten kursieren!) und die generelle Information der Mitarbeiter (Transparenz) herzustellen. Wenn die GL wirklich "nur" Schulungsbedarf ermitteln will, dann hat sie ja sicher nichts dagegen eine Regelung in diesem Sinn (ob nun BV oder sonstwas) mit dem BR zu treffen.

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