Hallo,
wir sind eine Reha-Klinik mit Krankenhausanteil.
In jeder Abteilung gab es einen öffentlichen Aushang darüber, dass man eine Grippeschutzimpfung in Anspruch nehmen kann. Allerdings ist auch die Liste öffentlich, in der man eintragen soll , dass man diese in Anspruch nehmen möchte. Auch gibt es eine Liste für diejenigen, die keine Impfung haben möchten. Ist das rechtens? Geht dem Arbeitgeber etwas an, ob ich die Impfung haben möchte ? Vielleicht habe ich die ja schon vom Hausarzt erhalten ? Fallen diese Dinge nicht unter Datenschutz ?
Im letzten Jahr musste man sich persönlich an die Betriebsärztin wenden, um eine Impfung
zu erhalten.
Viele MA sind verunsichert und wissen nicht, wie sich zu verhalten haben.
Ich danke euch für eure Antworten.

LG Nikita