Erstellt am 07.03.2008 um 21:39 Uhr von Pirat
@Foersterin
...... Ich rege mich schon wieder sooo auf....deshalb etwas wirr, das Ganze!
Fortbildung, Beschluß...meinst du Seminar?
...könne nur ein geringer An_ teil an Beschäftigten Fortbildungen besuchen....wie jetzt? Doch kein Seminar? Was *denn* für eine Fortbildung?
... Darf ich nun rechtlich meinen Urlaub verlagern....warum denn nicht?
... BR- muss besagte Kollegin doch zwingend einhalten, oder?.... Was meinst du mit BR? Ist eigendlich landläufig das Kürzel für Betriebsrat!
...Nachteil meiner Kollegin sein darf auch wenn der AG ein Direktionsrecht hat... sehr confusing!
Erstellt am 07.03.2008 um 22:32 Uhr von peanuts
"Darf ich nun rechtlich meinen Urlaub verlagern, wegen der Notwendigkeit diese Fortbildung zu besuchen?"
Wenn der Urlaub bereits genehmigt und somit durch den AG gewährt wurde, ist der AG mit Sicherheit nicht gezwungen, auf Deine geänderten Pläne Rücksicht nehmen zu müssen.
"WO BIN ICH......BIN SCHLIEßLICH BR! "
WOW!
Erstellt am 07.03.2008 um 23:26 Uhr von pirat
Oh, Nuss
....ist der AG mit Sicherheit nicht gezwungen, auf Deine geänderten Pläne Rücksicht nehmen zu müssen. ...
spricht aber auch nichts dagegen, es zu versuchen.....kein *Vermutunfgsmodus* sondern Praxiserfahrung!
Erstellt am 08.03.2008 um 09:26 Uhr von DonJohnson
Ich weiß gleich bekomme ich bestimmt wieder Haue, aber um was geht es eigentlich? Berufliche Fortbildung? Seminar nach §37,6 BetrVG? und was ist mit dem § 103 BetrVG? Wer wurde danach gekündigt? Ich verstehe gar nix! Bin wohl wieder mal zu blond!
Erstellt am 08.03.2008 um 16:42 Uhr von Foersterin
An alle !
Habe eigentlich gedacht man würde aus meinem Schreiben schlau,...habe mich wohl geirrt.
Besagtes Seminar sieht der BR als notwendig an, darüber wurde in einer BR-Sitzung abegstimmt, ein Beschluss gefasst und ebenfalls dem AG ausgehändigt.
Als ich meinen Jahresurlaub im Dezember plante, konnte ich selbsverständlich nicht wissen, dass besagtes Seminar zu diesem Zeitpunkt stattfindet.
Die Notwendigkeit ist aber da, also nochmals die Frage: Darf ich meinen Urlaub aus diesem Grund verlagern. Oder ist der eingereichte und bestätigte Urlaub zwingend einzuhalten?
BR-Mitglied 2 soll nach Angaben des AG in eine andere Betriebsstätte wechseln, dies für 7 Wochen. Sie sollte ebenfalls zu diesem besagten Seminar mitfahren.
§ 103 verstehe ich nun so, dass es sich bei der Versetzung eines BR-Mitglieds dazu
um eine außerordentliche Versetzung handelt. Wir als BR möchten natürlich unbedingt an diesem Seminar festhalten; habe ebenfalls die Meinung dass es sich hierbei um Schikane handelt. Außerdem wünschen wir natürlich dass besagtes BR-Mitglied weiterhin ihre BR Arbeit erledigt.
Also ich hoffe ich habe mich nun deutlich genug ausgedrückt!
Wäre nett, wenn ich nun auch was mit den Antworten anfangen könnte.
Erstellt am 08.03.2008 um 17:40 Uhr von pirat
@Foersterin
"Als ich meinen Jahresurlaub im Dezember plante, konnte ich selbsverständlich nicht wissen, dass besagtes Seminar zu diesem Zeitpunkt stattfindet"
wieso? Ich suche mir meine Seminare zeitlich/inhaltlich aus....du nicht?
Ist der beantragte Urlaub genehmigt, so ist ein einseitiger Widerruf oder ein einseitiges Verschieben weder durch den/die ArbeitnehmerIn noch durch den Arbeitgeber möglich.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist ein Verschieben vielleicht machbar.....
Erstellt am 08.03.2008 um 19:24 Uhr von Foersterin
Hallo pirat!
Danke nochmal für deine Antwort!
Was denkst du wohl warum ich nicht so umsichtig plane, vielleicht weil zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit nicht so klar war? Wenn ich gewußt hätte was bei uns angesagt ist, dann hätte ich sicher vorzeitig mein Seminar ins AUge gefasst und keinen Urlaub genommen.
Nun muss ich trotzdem nochmal auf meine Kollegin zu sprechen kommen.
Bist du da meiner Ansicht? Würdest du aus Erfahrung sagen, dass sie nicht davon abgehalten werden darf das Seminar zu besuchen, nur weil der AG ihre Versetzung in eine andere Betriebsstätte vorsieht?
Erstellt am 08.03.2008 um 19:56 Uhr von Pirat
@Foersterin
.... eine andere Betriebsstätte wechseln, dies für 7 Wochen...sie ist also nach wie vor Mitglied deines BR! Ergo..fährt sie!
Erstellt am 10.03.2008 um 10:06 Uhr von Petrus
Seh ich genauso wie Pirat. Und als zweiter Teilnehmer dann eben ein anderes BR-Mitglied. Und Du suchst Dir einen neuen Termin, der nicht in Deinem Urlaub liegt (notfalls bei einem anderen Anbieter, der natürlich nur Seminare gaaaaanz weit weg hat, die viiiiiel Reisezeit und -kosten verursachen) - und dann geht ihr nochmal zum ArbGeb. Vielleicht ist es dann ja doch möglich, Deinen Urlaub einvernehmlich zu verschieben ;-)
Ansonsten habt ihr die Seminare von unterschiedlichen Referenten - muss ja auch kein Nachteil sein...
Erstellt am 10.03.2008 um 10:15 Uhr von waschbär
@Foersterin,
ich kenne das nur zu gut mich verstehen die einheimischen mit unter auch nicht immer richtig .-(
*Deine Frage ist wohl schon Beantwortet.?!
Erstellt am 11.03.2008 um 19:18 Uhr von Foersterin
Danke Euch,
und " JA ", mit den Antworten bin ich nun auch zufrieden! SMILE