Hallo Leute!

Ich rege mich schon wieder sooo auf!
Bin BR Vorsitzende und möchte mit meiner BR Kollegin auf die Fortbildung " Rund um Dienst- u. Schichtpläne" Den Beschluss hat der Ag erhalten, persönlich hatte er es auch gut geheißen.
Heute dann die Absage:
Zu mir: Ich hätte dort meinen Jahresurlaub eingetragen, ( fahre aber nicht weg, würde ich ver
legen) ; Aufgrund der hohen Anzahl an Mehrarbeitstunden könne nur ein geringer An_
teil an Beschäftigten Fortbildungen besuchen?! WO BIN ICH......BIN SCHLIEßLICH BR!
Zu meiner Kollegin: Diese wurde kurzerhand von der GL in eine andere Betriebsstätte versetzt,
ohne dass der BR informiert worden wäre! (Habe dazu aber schon im
BetrVG nachgeschlagen, §90;§ 91; § 92; §99; und dann sogar §103.,
also da ist dann rein rechtlich schon mal klar dass sie dass so nicht machen
dürfen.
Darf ich nun rechtlich meinen Urlaub verlagern, wegen der Notwendigkeit diese Fortbildung zu besuchen?
Ist es richtig, dass es nicht der Nachteil meiner Kollegin sein darf auch wenn der AG ein Direktionsrecht hat? BR- muss besagte Kollegin doch zwingend einhalten, oder?