Erstellt am 03.02.2009 um 22:57 Uhr von pirat
@Speddy,
Kantine: mitbestimmungspflichtige Sozialeinrichtung § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.
Unter „Ausgestaltung“ ist bei einer Betriebskantine die Festlegung allgemeiner Grundsätze in Bezug auf die Arbeitsweise der Kantine zu verstehen. Ihr könnt daher mitbestimmen, ob und wie die Kantine benutzt werden kann, d. h. welchen Nutzungszweck oder welche Öffnungszeiten die Kantine haben soll; weiss er dass?
Erstellt am 04.02.2009 um 08:14 Uhr von Speedy
Hallo Pirat , denke das der 87`er entweder von der PA nicht gekannt oder einfach wie immer ignoriert wird !! Aber vielen Dank für deine schnelle Hilfe , werde sie unserem BR zukommen lassen . Aber für diese Kantienenschließung ist es jetzt ja eh zu spät !! Und alle Kollegen sind hungrig nach hause gegangen !!
der speedy