Mitarbeiter verleihen nach Ausgliederung - Zustimung des BR zu Versetzung?
hallo zusammen, wir waren mal früher ein betrieb mit 200 mitarbeitern.unsere abteilung mit 66 mann wurde vor 2 jahren nach 613a ausgegliedert(GmbH).jetzt wo wir wenig zu tun haben hat der arbeitgeber ohne uns BR zu fragen pro schicht 1 mann zur unseren früheren arbeitgeber rüber geschickt.unsere jetzige vorstand war mal vor 2 jahren unser geschäfstleiter.jetzt sind 5 wochen nach der ausleih um und hat uns mirgeteilt das es eine versetzung gibt.meine frage ist:meine BR kollegen sind der meinung das alles so weit in ordung ist,aber ich sehe das alles ein wenig anders.kollegen meinen dazu nach arbeitnehmer überlassung so etwas möglich sei.ich bin der meinung das unsere AG uns hätte vorher mitteilen müssen (gleich nach 4 wochen),und wegen versetzung brauchte er dann auch noch zustimmung von BR und einverständnis von den mitarbeitern............was meint ihr dazu?
Community-Antworten (1)
02.03.2008 um 15:22 Uhr
@okiscorpion "überbetrieblichen Personalaustausch" es gibt sogar TVerträge mit .... z. B. Überlassung von AN zwischen selbstständigen UN, zur Vermeidung von Kurzarbeit .....
lies mal, eine sehr interessante Expertise der ISF München... http://www.isf-muenchen.de/pdf/perflexexpertise.pdf
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