Hallo zusammen,

wir haben momentan ein Problem im Haus, welches wir noch nie hatten. Hier die Situation:

Wir haben eine Kollegin, die in Arbeitnehmerüberlassung seit 3 Monaten in unserem Unternehmen arbeitet. Nun war es so, dass Sie nach Ablauf der Überlassung übernommen werden sollte. Die erste Frist wurde quasi überschritten, nun die zweite und die dritte im Juli 2008 ist die letzte bevor die Dame wieder auf der Straße steht ...

Gibt es eine gesetzliche Regelung, ab wann eine Überlassung automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht?

Danke für eine oder mehrere Info(s)!