Hallo zusammen,
wir haben da ein Problemchen !
Unsere Azubine hat mit Bestehen der mündl. Prüfung Ihre Ausbildung abgeschlossen. Die befristete Übernahme auf 1 Jahr erfolgte allerdings erst zwei Wochen später! Seit bestandener Prüfung arbeitet Sie in unserem Betrieb. Besteht dadurch nicht ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?