Übernahme Azubi - wann Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Hallo zusammen, wir haben da ein Problemchen ! Unsere Azubine hat mit Bestehen der mündl. Prüfung Ihre Ausbildung abgeschlossen. Die befristete Übernahme auf 1 Jahr erfolgte allerdings erst zwei Wochen später! Seit bestandener Prüfung arbeitet Sie in unserem Betrieb. Besteht dadurch nicht ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Community-Antworten (4)
06.07.2006 um 17:52 Uhr
moin knotti,
das kann gut möglich sein. wenn dem so ist, was passiert dann mit ihr wenn sie darauf besteht? könnte es möglich sein, daß der AG ihr dann in der probezeit kündigt?
gruß, packer
06.07.2006 um 18:31 Uhr
@Knotti Packer hat recht und wenn sie den AV unterschrieben hat, ist er jetzt m.E. bindend. Aber für einen nächsten Fall, für längere AV lose Zeiten, habe ich noch ein BAG Urteil für Dich.
Kannst Du hier nachlesen: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=36ea94495fab459934d56044bac963e3&nr=10090&linked=pm
06.07.2006 um 22:55 Uhr
@ Lotte,
"...wenn sie den AV unterschrieben hat, ist er jetzt m.E. bindend. "
Aber das Gegenteil ist doch in dem von Dir zitierten Urteil festgestellt worden!
Mitte Okt. 2000 mündl. Absprache AG + AN über befristeten AV - 1.11.2000 Arbeitsbeginn - Unterzeichnung befristeter AV am 10.11.2000 - Ende der Befristung 31.10.2002 - Einreichung einer Befristungskontrollklage durch den AN am 18.11.2002 - BAG Urteil 1.12.2004
Feststellung, dass in diesem Fall kein rechtmässig geschlossener befristeter AV zustande gekommen ist und es sich somit um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.
07.07.2006 um 23:11 Uhr
Es muss an der Hitze gelegen haben und daran, dass ich soooo lange im Internet gesucht habe bis ein Kollege kam, auch noch mitsuchte und dann an seinem Rechner dieses BAG Urteil gefunden hat. Ich hab's dann nur noch schnell in den Thread gesetzt ohne es selbst zu lesen und hab dann Feierabend gemacht nachdem ich schon 9h im heißen Büro gesessen hatte. Sorry
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