Erstellt am 18.03.2009 um 08:31 Uhr von rolfo2
Erstmal vielleicht mit kleiner Munition schießen und den AG darauf hinweisen künftig dem BR die personellen Massnahmen vorher vorlegen. Wird dies weiterhin ignoriert kann man ja den Rechtsweg über das Arbeitsgericht gehen
Erstellt am 18.03.2009 um 08:33 Uhr von Alex27
Morgen Frevel,
es ist eigentlich keine Vertragsverkänderung, sondern ein neuer Vertrag. Der befristete würde auslaufen und nun wird dem Kollegen ein neuer, etwas anders gestalteter Vertrag angeboten. Wenn vergleichbare AN bei Euch 5 Tage die Woche arbeiten, wäre dieser Vertrag eine Teilzeitbeschäftigung. Wenn der Kollege kein Problem damit hat, warum soll er jetzt in die Arbeitslosigkeit gehen. Er kann, wenn der Teilzeitvertrag zustande gekommen ist, Eurer GL anzeigen das er seine Arbeitszeit verlängern und wie jeder andere auch 5 Tage die Woche arbeiten möchte. Wenn dann eine Stelle besetzt werden soll die von dem Kollegen fachlich besetzt werden kann, hat der AG ihn bevorzugt zu berücksichtigen. Aber im Augenblick ist das wohl besser als Arbeitslos zu sein.
Erstellt am 18.03.2009 um 15:03 Uhr von hausmeister
Ich würde als erstes mit dem Mitarbeiter sprechen. Wenn der mit der mit diesem Vertrag einverstanden ist, dann die GL auf das Versäumnis freundlich und sachlich hinweisen. Ist der Mitarbeiter in diese Situation gedrängt worden, ist aber immer zu beachten in welcher Phase wir uns derzeit befinden. Ein Recht mit Nachdruck durchzusetzen kann sich als Hindernis für nachfolgende Problembewältigung herausstellen. Immer vorher an nachher denken. Natürlich reicht es aber auch irgendwann.