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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterbefragung durch den BR

VD
Victor Dumas
Sep 2019 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber dem BR eine eigene Mitarbeiterbefragung verbieten?

Bei uns im Unternehmen (3-Schicht-Betrieb) erfolgt die Erstellung und Freigabe der Schichtpläne nach einer Betriebsvereinbarung. In dieser BV ist festgehalten, dass zwei Tage vor Schichtbeginn die endgültigen Schichtpläne für die kommende Woche feststehen und vom BR genehmigt werden müssen. Wir haben zum einen das Problem, dass nach der Genehmigung durch den BR immer noch nachträgliche Änderungen durchgeführt werden, ohne hierüber den BR in Kenntnis zu setzen. Dabei werden teilweise auch Kollegen in andere Schichten gesetzt ohne dies mit ihnen abzusprechen. Aus der Belegschaft liegen uns hierzu Beschwerden vor, aber nur inoffiziell, da die Kollegen Angst vor Regressionen haben. Der BR möchte daher eine Mitarbeiterbefragung durchführen, um die Zufriedenheit mit dem aktuellen Schichtsystem zu ermitteln. Ziel soll sein, eine Gesprächsgrundlage zu bekommen, um mit dem Arbeitgeber gemeinsam Änderungen/Verbesserungen herbeizuführen. Im Rahmen dieser Befragung wollen wir u.a. auch erfahren, ob die Kollegen Interesse an einem längerfristigeren Schichtplänen hätten (Schichtplan z.B. drei Wochen im Voraus bekannt, um eine bessere Planungssicherheit für private Termine zu bekommen). Unser Arbeitgeber hat dem BR nun mitgeteilt, dass er keine Veranlassung sieht eine derartige Befragung durchzuführen und verbietet uns die Durchführung. Auch unsere Argumentation hinsichtlich der vorliegenden inoffiziellen Beschwerden interessieren/überzeugen ihn nicht.

Hat jemand eine Idee, wie wir unseren Arbeitgeber umstimmen können?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

12.09.2019 um 14:30 Uhr

Der AG kann es nicht verhindern - wenig Sinn macht die Befragung schon. Wenn ihr schon wisst, dass einiges schief läuft, überwacht die Einhaltung der Schichtpläne und fordert den AG bei Abweichungen vom mitbestimmten Plan auf, die BV und die Mitbestimmung zu beachten und durchzuführen.

K
Kjarrigan

12.09.2019 um 16:55 Uhr

Zustimmung zu Kratzbürste: Die Beweise für den Ag Verstoss liegen doch vor oder sind ganz einfach zu beschaffen (Vergleich Dienstplan mit Ist - Zeiterfassung) AG auffordern dass zu unterlassen und ggf. weitere Eskalation (Rechtsbeistand, Unterlassungklage) androhen. Ggf. schon einen Vorschlag zur transparenteren Dienstplangestaltung (also z.B. bis wieviel Tage vorher ein MA gefragt warden muss, ob er einspringt etc) vorbereiten. Und letzlich sind das immer Suer Themen für die Betriebsversammlung und da kann auch ein BRM den AG mal fragen wieso das so gehandhabt wird.

R
rtjum

12.09.2019 um 18:01 Uhr

stimme da meinen Vorrednern zu. Das sowas den meisten AG nicht passt ist klar, aber wenn ihr eine Umfrage machen wollt dann haut rein. Ansonsten haben Kratzbürste und Kjarrigan alles notwendige gesagt.

Und ganz ehrlich 2 Tage vor dem Wochenbeginn erst die Schicht zu erfahren in der ich arbeiten muss. Da würde ich meinen BR aber jeden Tag auf die Pelle rücken um das neu in der BV zu verhandeln. Da kann man ja gar nicht planen, daher kommen bestimmt auch viele der Änderungen.

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