Mitarbeiterbefragung durch den BR -was muss der BR beachten?
Hi miteinander! Wir sind ein neunköpfiger BR in einer Klinik. Vor kurzem ist eine Stationsleitung von ihrem Posten zurückgetreten. Die Gründe würden dem BR nicht mitgeteilt. Vorgeschichte: Vor 2 Jahren wurden kleine Stationen in größere Stationen umgewandelt. Teams wurden zusammengewürfelt und neue Arbeitsabläufe mußten gemeinsam erarbeitet werden. Von Beginn an, gab es auf dieser Station Reibereien unter den Mitarbeitern der beiden Stationen. Die eine wollte nur im Bauchchirurgischen Bereich arbeiten, wenn ein Patienetennotruf ertönte wurde erstmal geschaut, bin ich dafür zuständig. Wenn nicht wurde der Notruf nicht beachtet und gewartet, dass die jeweilige Kollegin der Seite dort hingeht und und und...
Ein zusammenführen beider Kollektive zu einem Team ist nicht umgesetzt worden. Beschwerden von Kollegen und Mitarbeitern war die Folge.
Die Leitung wurde intern und extern ausgeschrieben. Neue Leitung ist gefunden und auch wir haben im vorfeld mit der Bewerberin ein ausführliches Gespräch geführt und ihr dargestellt, wie die Situation zur Zeit auf der Station erlebt und gelebt wird. Die Stelle der 2 stellvertr. Stationsschwester ist seit langer Zeit nicht nachbesetzt worden. Nun hat eine interne SA stattgefunden und die Kollegin, die vor 2 Monaten ihren Rücktritt von der Leitung vollzogen hat, ist die einzigste Bewerberin die vorliegt. Nun haben wir als BR ernsthaft Probleme, dieser Mitarbeiterin, auf Grund der oben geschilderten schlechten Führungsarbeit, diese Stelle zuzusprechen. Wir haben in der Lektüre alle Punkte, die zu einer Ablehnung führen könnten durchgearbeitet. Dennoch haben wir nichts wirklich handfestes finden können. Nun zu meiner Frage! Wir wollen in dem Bereich eine Mitarbeiterbefragung machen, um die Meinung der dort arbeitenden Mitarbeiter abzufragen. Konkret die Frage, ob die Bewerberin als stellv. gewünscht wird oder nicht, falls nur ihre Bewerbung, dann lieber unbesetzt lassen die Stelle usw.
Kann ein Betriebsrat eine anonyme Mitarbeiterbefragung machen und seine Ablehnung einer Einstellung damit rechtlich einen Fuss geben??? gibt es irgendwo etwas geschriebenes dazu??
Die Meinungen im Gremium gehen hier sehr weit auseinander. Wir hoffen sehr, dass uns jemand hier von Euch weiterhelfen kann, denn es wird wirklich Zeit, dass diese Station vernünftig geleitet wird und sich somit auch unsere Patienten wieder gut versorgt fühlen.
Sorry, für die lange vorgeschichte, aber manchmal erweist sich Ausführlichkeit als guter Vorbereiter.
Schönen Tag noch! Daisy
Community-Antworten (6)
09.11.2005 um 13:52 Uhr
- Der BR ist berechtigt, Umfragen durchzuführen. 2.Ob diese als Beleg für einen Zustimmungsverweigerungsgrund dienen kann - insbesondere wenn sie völlig anonym ist, ist zweifelhaft, insbesondere wenn eben nicht einer der Gründe des §99 besteht; also: Nachteile für die Beschäftigten (jegliche Nachteile) oder Störung des Betriebsfriedens
09.11.2005 um 13:54 Uhr
Ich meine, dass der BR sich niemals als Handlanger des AG sehen sollte. Und vor allem nicht als Helfershelfer verdingen darf. In Eurem Fall ist die Gefahr verdammt gross, genau dies zu sein!
09.11.2005 um 14:02 Uhr
Hallo Kölner,
ich verstehe Deine Antwort nicht. Könntest Du sie bitte etwas genauer formulieren?
Daisy
09.11.2005 um 17:03 Uhr
Naja, das Direktionsrecht des AG ist eben die ureigenste Aufgabe eben dieses AG's. Ich würde ihm dies nie abnehmen. Eleganter formuliert heisst das: Ihr macht Euch die Gedanken des AG's und fangt selber an zu regeln und umzufragen (ich weiss das Wort gibt es nicht). Ich würde den AG auffordern seine Entscheidung zu überprüfen und die Kollegen zu befragen ohne selbst eine solche Befragung durchzuführen.
09.11.2005 um 17:19 Uhr
Hallo vielen Dank Kölner für Deine weitere Antwort. Von dieser Seite aus habe ich es noch nicht betrachtet. Deinen Vorschlag finde ich gut.
Schönen Abend noch. Gruß Daisy
09.11.2005 um 18:55 Uhr
Wir sind ein neunköpfiger BR in einer Klinik. Vor kurzem ist eine Stationsleitung von ihrem Posten zurückgetreten. Die Gründe würden dem BR nicht mitgeteilt.
==> Dazu besteht auch kein Anlass.
Vorgeschichte: Vor 2 Jahren wurden kleine Stationen in größere Stationen umgewandelt. Teams wurden zusammengewürfelt und neue Arbeitsabläufe mußten gemeinsam erarbeitet werden. Von Beginn an, gab es auf dieser Station Reibereien unter den Mitarbeitern der beiden Stationen. Die eine wollte nur im Bauchchirurgischen Bereich arbeiten, wenn ein Patienetennotruf ertönte wurde erstmal geschaut, bin ich dafür zuständig. Wenn nicht wurde der Notruf nicht beachtet und gewartet, dass die jeweilige Kollegin der Seite dort hingeht und und und...
==> Oh Gott! Dazu fehlen mir echt die Worte. Ob Organisationsänderungen gelungen sind oder nicht, ist eine Frage. Ob das Personal dies auf dem Rücken kranker Menschen austragen sollte, ist eine ganz andere. Wer auch nur halbwegs bei klarem Verstand ist, der fragt doch bei einem akuten Patientennotruf nicht nach so belanglosem Quark wie "Zuständigkweit", oder?
Ein zusammenführen beider Kollektive zu einem Team ist nicht umgesetzt worden. Beschwerden von Kollegen und Mitarbeitern war die Folge.
Die Leitung wurde intern und extern ausgeschrieben. Neue Leitung ist gefunden und auch wir haben im vorfeld mit der Bewerberin ein ausführliches Gespräch geführt und ihr dargestellt, wie die Situation zur Zeit auf der Station erlebt und gelebt wird.
==> Finde ich nicht sonderlich geschickt. Wäre e nicht besser gewesen, die neue Kraft hätte sich unvoreingenommen ein eigenes Bild von der Situation machen können?
Die Stelle der 2 stellvertr. Stationsschwester ist seit langer Zeit nicht nachbesetzt worden. Nun hat eine interne SA stattgefunden und die Kollegin, die vor 2 Monaten ihren Rücktritt von der Leitung vollzogen hat, ist die einzigste Bewerberin die vorliegt. Nun haben wir als BR ernsthaft Probleme, dieser Mitarbeiterin, auf Grund der oben geschilderten schlechten Führungsarbeit, diese Stelle zuzusprechen.
==> ??? Verstehe ich nicht! Der BR ist nicht berechtigt, einer Bewerberin eine Stelle "zuzusprechen". Der BR kann allenfalls die Zustimmung verweigern, wenn einer der abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe greift.
Wir haben in der Lektüre alle Punkte, die zu einer Ablehnung führen könnten durchgearbeitet. Dennoch haben wir nichts wirklich handfestes finden können.
==> Da gibt es auch nichts handfestes zu finden. Ich sehe keinen Widerspruchsgrund.
Nun zu meiner Frage! Wir wollen in dem Bereich eine Mitarbeiterbefragung machen, um die Meinung der dort arbeitenden Mitarbeiter abzufragen. Konkret die Frage, ob die Bewerberin als stellv. gewünscht wird oder nicht, falls nur ihre Bewerbung, dann lieber unbesetzt lassen die Stelle usw.
==> Die Meinung der Kollegen ist, wie auch immer sie ausfallen mag, KEIN Widerspruchsgrund.
Kann ein Betriebsrat eine anonyme Mitarbeiterbefragung machen und seine Ablehnung einer Einstellung damit rechtlich einen Fuss geben???
==> Nein.
gibt es irgendwo etwas geschriebenes dazu??
==> Wohl kaum.
Die Meinungen im Gremium gehen hier sehr weit auseinander. Wir hoffen sehr, dass uns jemand hier von Euch weiterhelfen kann, denn es wird wirklich Zeit, dass diese Station vernünftig geleitet wird und sich somit auch unsere Patienten wieder gut versorgt fühlen.
==> s.o.
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