Erstellt am 21.12.2014 um 19:21 Uhr von Kölner
Braucht ihr nicht. Einfach nicht einschüchtern lassen und weitermachen.
Erstellt am 21.12.2014 um 19:33 Uhr von seesee
Natürlich darf der BR MA befragen! Und natürlich könnt ihr euch einen Rechtsbeistand holen. Mit Beschluss versteht sich. Dann überlegt die Heimleitung das nächste Mal vlt. besser bevor sie den BR angeht. ...
Erstellt am 21.12.2014 um 20:03 Uhr von Snooker
In Ergänzung zu meinen Vorrednern, würdeich als BR in jeden Falle den AG auffordern die genaue Detailierte Begründung wo denn darin eine Störung des Btriebsfrieden liegt schriftlich beim BR ein zu reichen.
Im Rahmen der guten zusammenarbeit zwischen BR und AG wäre der BR bereit eine weitere Befragung für 3 Tage aus zu setzen. Bis dahin erwarte der BR aber die schriftliche Begründung. Sollte dann der BR als Gremium die Bedenken des AG für gerechtfertigt betrachten würde man die Befragung gänzlich einstellen. Würde man dann aber den Bedenken nicht in dem Maaße folgen können, ginge die Befragung weiter gehen. Hier behielte sich der BR das recht vor, wegen der rechtlichen Bedenken einen rechtsbeistand mit hinzu zu ziehen. Der BR würde es bedauern wenn so wieder unnötige Kosten entstehen würden.
Der BR möchte den AG auf diesem Wege auch noch mal darauf aufmerksam machen, einzelnen Betriebsratsmitgliedern keine Anweisungen bezüglich der betriebsrätlichen Arbeiten zu geben (hier das Vernichen der bisherigen Befragungsunterlagen). Einzigst und allein ist der BRV und im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter ansprechpartner des AG.
Sowürde ich zunächt vorgehen ohne das ich den genauen Grund und Inhalt der Befragung kenne.
Erstellt am 21.12.2014 um 20:05 Uhr von Pickel
Kölner und seesee machen es sich hier zu einfach. Je nach Fragen kann es nämlich schon unzulässig sein was ihr da macht.
Erstellt am 21.12.2014 um 20:12 Uhr von paula
ach Pickel die werden schon nicht nach den Tipps für weiße Weihnacht fragen....
Erstellt am 21.12.2014 um 20:19 Uhr von Pickel
Paula es gibt auch andere Themen die unzulässig wären. ZB die Kernthemen von Gewerkschaften wie Streikbereitschaft, zB Fragen die in der Lage sind, einzelne Personen unverhältnismäßig in Misskredit zu bringen, Themen die zu Recht von der GL als vertraulich eingestuft worden oder eben auch Fragen, die keinem Mitbestimmungsbereich des BR unterliegen.
Daher ist ein "alles dufte macht weiter!" grosser Blödsinn.
Erstellt am 22.12.2014 um 08:30 Uhr von Kölner
@Grosser Blödsinn, äh Pickel
Damit hast Du natürlich den Nagel auf den Kopf getroffen.
Regelmäßig stellen Umfragen in einem Betrieb den betrieblichen Frieden auf den Kopf.
'Ist Herr GF Müller ein Idiot und sollte rausgeworfen werden?' und 'Wir wollen nächste Woche streiken, seid ihr dafür?' sind Fragen, die sicherlich und zweifelsfrei immer wieder in solchen Umfragen gestellt werden.
Klasse.
Manchmal möchte man Dich einfach ausdrücken oder wenigstens mit einem AVENE Cleanance Anti Pickel Stift+Glyceryllaurat behandeln.
Erstellt am 22.12.2014 um 08:54 Uhr von gironimo
Ich neige auch dazu, die Befragung weiter durchzuführen. Möge die Heimleitung den Rechtsweg gehen, wenn sie den Betriebsfrieden gestört ansieht. Gleichzeitig würde ich die Heimleitung auffordern, den BR nicht zu behindern.
Grundsätzlich ist der BR berechtigt Befragungen durchzuführen. Das man sich dabei Gedanken macht, was man konkret fragt und welchen Sinn die Befragung macht, dürfte dabei doch klar sein.
Erstellt am 22.12.2014 um 11:12 Uhr von Pickel
Ach Kölner, ich empfehle dir in dieser Reihenfolge folgendes:
a) tief durchzuatmen
b) zu erkennen dass abseits deiner albernen möglichen Fragen auch andere nicht zulässige oder sich im Graubereich befindende Themen im Fragebogen zumindest nicht unvorstellbar sind.
c) einzusehen dass man einen Fehler gemacht hat
d) an der eigenen Kritikfähigkeit arbeiten
wird schon...
Erstellt am 22.12.2014 um 14:35 Uhr von PeterPaula
@opticSix, vielleicht zu @Snookers Schreiben, was ich auch unterstütze, noch den Zusatz, das der BR nicht hofft, dass die GF die Arbeit des BR diesbezüglich weiter behindern möchte ;)
Erstellt am 22.12.2014 um 15:59 Uhr von Hartmut
Ich möchte Snookers Vorschlag unterstützen. Er enthält m.E. alles Wesentliche: die -selbstverständliche- Erlaubnis zur Durchführung von Umfragen, ein Angebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, den Tipp, die GF in Verzug zu setzen. Schreibt nur bitte nicht 'in drei Tagen', sondern setzt ein klar benanntes Datum (zb 7. Januar 2015), wann es mit eurer Geduld vorbei ist.
Und ja, holt euch Rechtsbeistand, wenn dies das erste Mal ist, dass ihr euch aus dem Fenster lehnt. Heimleitungen sind unangenehme Gegner, nach dem was ich hier bisher so lesen musste.
Ein guter RA wird euch vorab genau sagen, was er benötigt (u.A. natürlich einen Beschluss) damit er euch helfen, und die GF zur Kasse bitten kann.
Erstellt am 22.12.2014 um 16:17 Uhr von Kölner
Pickel
Du hast zu wenig zum leuchten, als dass man dich beachten sollte
Erstellt am 22.12.2014 um 17:23 Uhr von HansWalterK
Starker Spruch! Und so vielsagend. Leider auch nach ihnen.
Erstellt am 22.12.2014 um 18:42 Uhr von Kölner
Hwk
Schon so groß um mitreden zu können? Ich bin mir sicher, nein. Vor allem wenn man den grammatikdetektor nicht richtig bedienen kann.
Erstellt am 22.12.2014 um 19:38 Uhr von Casandra
Wer im Glashaus sitzt, sollte besser nicht mit Steinen werfen!
Und wer recht hat, hat recht! - neue Rechtschreibung
Erstellt am 22.12.2014 um 20:25 Uhr von ganther
OMG was geht denn schon wieder hier ab