Was muss mir, mit welcher rechtlichen Grundlage, der AG bezüglich der Entleihbedingungen von Leiharbeitern zur verfügung stellen?
Wir wollten die Überlassungsverträge sehen um sicher zu stellen das sie einer tariflichen Entwicklung angeschlossen sind.
MAn ist aber nur bereit uns zu zeigen das eine entsprechende Verleiherlaubnis vorliegt.
Danke