Welche Angaben an BR zu Leiharbeitsbedingungen ?
Was muss mir, mit welcher rechtlichen Grundlage, der AG bezüglich der Entleihbedingungen von Leiharbeitern zur verfügung stellen? Wir wollten die Überlassungsverträge sehen um sicher zu stellen das sie einer tariflichen Entwicklung angeschlossen sind. MAn ist aber nur bereit uns zu zeigen das eine entsprechende Verleiherlaubnis vorliegt. Danke
Community-Antworten (1)
09.05.2008 um 11:28 Uhr
@TorstenXXX §14 Abs3 AÜG... der AG muss euch Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren.
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