Erstellt am 05.11.2018 um 10:07 Uhr von nicoline
Aleksander
auch, wenn es mehrere AN betrifft, handelt es sich hier um Individualrecht. Die AN müssen sich selbst gegen das schlechte Zeugnis wehren, entweder mit Hilfe der Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt) oder mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Ein Gespräch kann der BR natürlich immer mit dem AG zu diesem Sachverhalt führen, z.B. im Monatsgespräch.
Erstellt am 05.11.2018 um 10:08 Uhr von celestro
"Der Betriebsrat hat bei der Zeugniserteilung keine Mitbestimmungsrechte. Die Zeugniserteilung kann aber auch im Rahmen von Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 Abs. 2 BetrVG erfolgen. Entschließt sich der Arbeitgeber zur Einführung von Beurteilungsgrundsätzen, so ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig, vgl. F.K.H.E. § 94 Rn. 32, 20. Auflage.
Der Arbeitnehmer kann auch nach § 84 Abs. 1 BetrVG von seinem Beschwerderecht Gebrauch machen und den Betriebsrat um Unterstützung ersuchen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt ist.
https://www.betriebsrat.com/lexikon/arbeitszeugnis"
Erstellt am 05.11.2018 um 13:00 Uhr von Pickel
"Wir sind mehr wie 201 Mitarbeiter"
ändert nichts daran, dass sich aus dem Amt kein Recht auf Freistellung ergibt
Erstellt am 05.11.2018 um 13:14 Uhr von celestro
"ändert nichts daran, dass sich aus dem Amt kein Recht auf Freistellung ergibt"
falsches Thema erwischt, wie ?
Erstellt am 05.11.2018 um 18:05 Uhr von basilica
In sehr engen Grenzen kann der BR auch für Ex-Kollegen tätig werden, etwa im Fall von Rentnern, wenn der BR mit dem AG über die Betriebsrente verhandelt (Fitting, § 75 BetrVG Rn 16). Ein weiterer Punkt wäre das Einsichtsrecht in die Personalakte, das auch ausgeschiedenen Mitarbeitern zusteht (Fitting, § 83 BetrVG Rn 8). Ich sehe für den BR hier eine Überwachungspflicht nach § 80 BetrVG. Als BR würde ich die KollegInnen mit dem schlechten Zeugnis darüber aufklären, daß sie einen Einblick in die Personalakte verlangen können, ggf unter Hinzuziehung eines BR-Mitgliedes.
Erstellt am 06.11.2018 um 00:29 Uhr von ganther
Erstellt am 06.11.2018 um 07:26 Uhr von moreno
"Wir sind mehr wie 201 Mitarbeiter"
ändert nichts daran, dass sich aus dem Amt kein Recht auf Freistellung ergibt " na Pickel dies mal bist du aber am schlafen :-)