Unser GF möchte folgende Regelung für die Azubis einführen: Unsere Wochenarbeitszeit beträgt 42 Stunden (für Jugendliche unter 18 Jahren 40 Stunden). Wenn die Azubis Berufsschule haben und ihr Wochenunterrricht weniger als 42 bzw. 40 Stunden beträgt, dann sollen die fehlenden Stunden von den Überstunden abgezogen werden, die die Azubis gelegentlich leisten. Das heißt also, wenn ein 18-jähriger Azubi in einer Woche 36 Unterrichtsstunden hat, dann will man ihm die Differenz von 6 Stunden zur 42 Std.-Woche von seinen geleisteten Überstunden abziehen.
Ist das rechtlich in Ordnung? Ich sehe das eigentlich anders, Arbeit ist Arbeit und Schule ist Schule.
Außerdem interessiert mich, ob §9 des JArbSchG komplett auch für Jugendliche über 18 Jahre gilt, oder wirklich nur Abs. 1 Nr. 1. Die Lehrer in der Schule haben den Azubis gesagt, daß sie bei mindestens 5 Unterrichtsstunden am Tag nicht mehr anschließend zur Arbeit in die Firma müssen (auch die über 18jährigen). Ich verstehe §9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG so, daß es ab 6 Stunden gilt und nur für Jugendliche unter 18 Jahre.