Unser AG will nun jedem Azubi einen Großteil der geleisteten Überstunden abziehen und sie mit den Unterrichtswochen verrechnen, so daß auch dort eine 42 Stunden Woche entsteht.
Laut JArbSchG ist das nicht so einfach möglich, aber das läßt sich ja leider auf die über 18jährigen nicht anwenden.
Gibt es evtl. noch eine andere rechtliche Möglichkeit, dem AG dieses Vorhaben zu verbieten?
Unsere Seminarempfehlung
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)