In unsererm Unternehmen werden auch Lehrlinge ausgebildet. Aufgrund des Arbeitsaufkommens geschieht es immer wieder mal, daß sie Überstunden machen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren achten wir darauf, daß das nicht geschieht. Bei den anderen kommt es wie gesagt vor. Wir haben eine 42 Stunden-Woche laut Arbeitsvertrag. Wenn die Azubis Berufsschule haben (immer ganze Wochen), kommt es vor, daß der Wochenunterricht nur 40 oder sogar weniger Stunden dauert.
Unser AG will nun jedem Azubi einen Großteil der geleisteten Überstunden abziehen und sie mit den Unterrichtswochen verrechnen, so daß auch dort eine 42 Stunden Woche entsteht.
Laut JArbSchG ist das nicht so einfach möglich, aber das läßt sich ja leider auf die über 18jährigen nicht anwenden.
Gibt es evtl. noch eine andere rechtliche Möglichkeit, dem AG dieses Vorhaben zu verbieten?