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Arbeitszeiten für AZUBIS

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Felix.Fey
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe JAV-Mitglieder,

ich wurde vor kurzem zum Jugend und Auszubildenden Vertreter gewählt. Ich möchte die Interessen der Jugendlichen gerne vertreten.

Meine erstes "Problem" bzw. eine kleine Ungerechtigkeit bei den Azubis besteht darin, das man pro Berufsschultag 7,6 Std. berechnet bekommt. Unsere Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 7:00 -16:00 Uhr. Freitags ist schon um 12:15 Arbeitsende. Die Pause ist von 9:15 - 9:30 Uhr und von 12:30 - 13:00. Das ist eine 3/4 Std. am Tag

Somit ist das eine tägliche Arbeitszeit von 8 Std. 15 min von Montags bis Donnerstags und 5 Std. 15 min. Freitags

Das ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Std. 15 min.

Wenn ein Azubi jedoch an den Tagen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag Schule hat bekommt er für diesen Tag nur 7,6 Std angerechnet. Das bedeutet, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt, und der Azubi in die Minusstunden geht. Oft ist es auch so, das man alle 2 Wochen einen Zusatztag Schule hat, d.h. nochmal weniger Arbeitszeit in der Woche. 3 Tage Arbeit - 2 Tage Schule.

Hat man jedoch wiederum Freitags Schule, wo die eigentliche Arbeitszeit 5 Std. 15 min beträgt, bekommt man auch an diesem Tag 7,6 Std. angerechnet. Das heißt man bekommt Überstunden.

Den Azubis mit Minusstunden ist es auch leider nicht möglich diese Stunden wieder auszugleichen, da wir nicht berechtigt sind Überstunden zu leisten.

Meiner Meinung nach ist diese Regelung ungerecht. Kennt jmd. von euch ähnliche oder sogar die gleichen Fälle, und wie seid ihr damit Umgegangen?

Ich habe nächste Woche eine Betriebsratsitzung und werde dieses Problem dort ansprechen. Dieser Fall war wohl schon einmal ein Thema, ist aber leider untergegangen. Meine Aufgabe ist es jetzt eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen

13.03304

Community-Antworten (4)

S
sandman1971

02.04.2009 um 13:45 Uhr

Schau doch mal in das JArbSchG, § 9, Abs. 2. Da lese ich nur was von 8 Stunden, nichts von 7,6 Stunden.

Ciao, The Sandman

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Felix.Fey

02.04.2009 um 15:03 Uhr

schonmal vielen dank, das hat mir schon weitergeholfen... Hab auch gelesen das man nach 5 Schulstunden garnicht mehr in den Betrieb muss.

K
Kriegsrat

02.04.2009 um 22:03 Uhr

Grüße an die jugend !

An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. Dieser Tag wird mit 8 Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Ein zweiter Berufsschultag wird mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Nach dem Schulunterricht ist in diesem Fall eine Ausbildung im Betrieb zulässig. Die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb ist als Arbeitszeit anzurechnen

und alle weiteren fragen beantwortet folgende internetseite http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungsberatung/ausbildungsvertrag/Arbeitszeit_fuer_Auszubildende.jsp

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Felix.Fey

06.04.2009 um 08:58 Uhr

Verstehe ich das richtig, das diese Regelung mit den "5 Std. und danach nicht mehr in Betrieb" nur für Jugendliche, d.h. bis 18 Jahre gilt, wenn ja, was ist mit über 18 Jährigen?

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