Hallo,
eine Azubine hat mich gestern gefragt,ob sie diese Woche 42h und nächste Woche 34h arbeiten darf. wir sind im Einzelhandel tätig und unsere regelmäßige Arbeitszeit beträgt 37,5h. Sie ist regulär so eingeteilt. Es sind keine Überstunden. Darf das die Filialleitung einfach machen?
Außerdem wollte sie wissen, wie die Schultage gezählt werden. Macht es einen Unterschied i8n der Berechnung der Arbeitszeit, wenn man mal abwechselnd eine Woche 1Tag Schule und alle 2Wochen 2Tage Schule hat? In welchen § steht das gezielt?
Danke
LG