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Arbeitszeit - bei Azubis?

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Mia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Azubine hat mich gestern gefragt,ob sie diese Woche 42h und nächste Woche 34h arbeiten darf. wir sind im Einzelhandel tätig und unsere regelmäßige Arbeitszeit beträgt 37,5h. Sie ist regulär so eingeteilt. Es sind keine Überstunden. Darf das die Filialleitung einfach machen? Außerdem wollte sie wissen, wie die Schultage gezählt werden. Macht es einen Unterschied i8n der Berechnung der Arbeitszeit, wenn man mal abwechselnd eine Woche 1Tag Schule und alle 2Wochen 2Tage Schule hat? In welchen § steht das gezielt? Danke LG

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Community-Antworten (3)

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viktor

26.10.2006 um 14:30 Uhr

Vielleicht hilft Dir §§ 8 und 9 JArbSchG weiter.

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Mia

26.10.2006 um 15:29 Uhr

Danke, aber sie fäält nicht mehr unters JArbSchG da sie schon 22 ist. Hab nachgeschlagen,seh ich das richtig, dass § §7.1.1a ArbZG zutrifft? LG

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viktor

26.10.2006 um 15:38 Uhr

Das ArbZG gilt. Zur Berufsschule kommt auch noch das BBiG dazu (z.B. §§ 7 und 12)

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