Hallo Allerseits!

Ich bin zum zweiten Mal, obwohl MDB, aber nicht dessen Vorsitzender,
eigenmächtig an die Geschäftsleitung herangetreten, ohne zuvor den Vorsitzenden
zu informieren. Das hatte aber auch Gründe, auf die hier näher einzugehen,
den Rahmen sprengen würde.

Generell gefragt: Können mir daraus Nachteile rechtlicher Art entstehen?
Die GL ist wohl kaum dazu prädestiniert dafür, mich über "korrekte Betriebsratsarbeit" zu belehren oder?

Thema Abmeldung beim Vorgesetzten: Dies regelt üblicherweise der Vorsitzende,
bei BR-Sitzungen etc. Ich für mich, so ich z. B. irgendeinem MA als Zeugenschaft
bei einem Gespräch o. a. dienen soll, kann mich dann auch jeweils für mich bei GL bzw. dem nächsten Vorgesetzten abmelden, bin ich da ebenfalls richtig oder muss
dies immer über den BRV laufen? Vielleicht gehörts ja auch nur zum "guten Ton" und ist rechtlich nicht genau fixiert, wie so vieles?

Danke im voraus!

ohbonsai