Erstellt am 13.02.2008 um 19:27 Uhr von betriebliche trübung
normalerweise meldet man sich selbst ab (beim vorgesetzen). ort und voraussichtliche dauer angeben, fertig.
allerdings als br ein gespräch mit der gl zu führen ohne sich vorab mit dem gremium besprochen zu haben finde ich... hm... schädlich.
Erstellt am 13.02.2008 um 20:45 Uhr von Der alte Heini
Jedes Betriebsratsmitglied entscheidet für sich ob es notwendig ist sich für seine Betriebsratsarbeit freizustellen. Dabei bedarf es keine Genehmigung vom Arbeitgeber, einem Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder dem Betriebsratsvorsitzenden. Das BetrVG räumt der Betriebsratsarbeit Vorrang vor den beruflichen Pflichten ein.
Das Betriebsratsmitglied hat gem. §37 Abs.2 BetrVG Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung für erforderliche Betriebsratsarbeit. Dabei gibt es keine Obergrenze.
Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen zB schriftlich oder mündlich. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art
der Tätigkeit sind nicht erforderlich.
Lt. BAG hat die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG entsprechend die Möglichkeit zu geben die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.
Jedes BR Mitglied hat das Recht auf seine EIGENE Betriebsratsarbeit. Dafür bedarf es weder die Zustimmung oder gar den Beschluss des Gremiums.
Das gilt auch wenn der Betriebsrat mit dem Inhalt dieser Betriebsratsarbeit nicht einverstanden ist. Dazu gehört auch die Kommunikation außerhalb des BR mit den Kollegen oder auch mit dem Arbeitgeber. Das BR Mitgl ist nicht verpflichtet die Ansichten des Gremiums zu teilen, sondern kann seine Meinung gegenüber Anderen vertreten. Das BR Mitgl. ist nicht dem BR verpflichtet sondern nur seinem Gewissen.
Das BR Mitglied ist in keinster weise Verpflichtet, dem Gremium Betriebsrat Auskunft über seine Betriebsratsarbeit bzw. über die Kommunikation mit anderen Kollegen im Betrieb zu geben.
Selbstverständlich muss der Kollege die Vorgaben der Gesetze beachten. Hat er dies getan, ist dem BR Kollegen nichts vorzuwerfen.
Erstellt am 13.02.2008 um 21:40 Uhr von uhu
@alter Heini
sprichst immer wieder schön die gleichen Worte; muß dir echt viel daran liegen; 1. Absatz - absolut o.k.; 2. Absatz : stelle mir das ganz toll vor, wenn alle BRM ihr eigenes Ding machen-so jeder für sich, wie und was er gerade denkt, was opportun sein könnte; da braucht's doch eigentliche keine Sitzungen, Beratungen etc. mehr; und Spaltpilze haben Hauptsaison; im Gremium kann und soll jedes BRM seine Meinung haben, äußern, vertreten und entsprechend abstimmen; aaaber...gegenüber dem AG ist der BRV auskunftsberechtigt und vertritt die Beschlüsse des BR; der BR hat als Gremium die Interessen der AN zu vertreten und nur Einigkeit macht stark; vielleicht ist es gerade das Problem einiger BRM hier im Forum, dass sie einfach ihr eigenes Ding machen und oft ohne angemessene Kenntnisse;
Erstellt am 13.02.2008 um 21:46 Uhr von betriebliche trübung
Erstellt am 13.02.2008 um 21:53 Uhr von Der alte Heini
uhu
was Du denkst und meinst ist unerheblich.
Wichtig sind die gesetzlichen Voraussetzungen.
Und wenn ein undemokratischer Betriebsratskönig
damit nicht klar kommt, ist das sein Problem.
Wenn ich immer schön die gleichen Worte "spreche",
dann aus dem Grund, dass der Fakt so ist und es keine
anderen Worte bedarf.
Vielleicht solltest Du dir eine andere Anschauung über die
Betriebsratsarbeit zulegen, das würde Dir helfen einiges
besser zu verstehen.
Erstellt am 13.02.2008 um 21:57 Uhr von Der alte Heini
betriebliche trübung,
uhu,
was haltet Ihr denn davon ohbonsai mit
einer kompetenten Antwort weiterzuhelfen.
Das fehlt nämlich noch von Euch.
Erstellt am 13.02.2008 um 22:05 Uhr von uhu
alter Heini
hey, habe ich dich erwischt?
Erstellt am 13.02.2008 um 22:39 Uhr von Der alte Heini
uhu
wo bleibt deine kompetente Antwort um
ohbonsai seine Frage zu beantworten.
Du hast mich nicht erwischt, ich finde nur deine
geistigen Ergüsse in einem Forum überflüssig,
da sie keinem helfen und nur der Selbstdarstellung dienen.
Erstellt am 13.02.2008 um 23:00 Uhr von pirat
@Der alte Heini
Anachronismus hilft hier wenig....
die ewige Diskurs ist ermüdent...
Fakten, können auch hinderlich sein.
Es geht hier nicht um Betriebsratskönige, sondern um zwischenmenschliche (BR)Spielregeln die praktikabel sind und geschlossene Einheit demonstrieren!
Wie betriebliche trübung und Uhu, bin ich der gleichen Meinung....
Es muß einen Leader geben um das Spiel zu gewinnen, denn das Ziel ist für alle das Gleiche ...zu gewinnen!
@ohbonsai
@1 solltest du dir zu eigen machen!
Erstellt am 13.02.2008 um 23:32 Uhr von paula
Heini stellt doch erst einmal einen Rahmen dar. Wie die Zusammenarbeit im Gremium läuft und ob man Geschlossenheit demonstriert ergiebt sich aus dem Einzelfall. Sicherlich hat es seine Vorteile wenn man mit einer Stimme spricht. Trotzdem kann man es keinem BR verbieten seine eigene Meinung zu vertreten und ggf. auch aus dem Konzert auszuscheren. Das ist auch Demokratie. Ggf. demonstriert dies sogar eine besondere menschliche Größe. Daher finde ich hier Angriffe auf diese Meinung völlig deplaziert.
Erstellt am 14.02.2008 um 15:14 Uhr von Frenny
Heini, Du triffst den Nagel auf den Kopf.
Mach weiter so.
Frenny
Erstellt am 14.02.2008 um 22:40 Uhr von betriebliche trübung
trotzdem: hier muss mehr beachtet werden als das, was rein rechtlich möglich ist.
es geht darum, was sinnvoll ist. und dazu hat d.a.h. nichts gesagt, leider nur brm, die sich auf einem alleingang befinden, dabei auch noch bestätigt.
Erstellt am 15.02.2008 um 17:26 Uhr von ohbonsai
Hallo nochmal,
okay, ich danke Euch zumindest allen für Eure Antworten!
Ich denke, ich kann damit auf jeden Fall was anfangen.
Letztlich muss ja jeder "seinen Weg" finden, den
er für angemessen und richtig hält, die Gesetzmäßigkeiten natürlich immer beachtend!
Mir ist bei alledem vor allen Dingen wichtig, dass ich mich noch im Spiegel betrachten
kann! Das ist das Entscheidende, woran ich in erster Linie mein Tun festmache.
Grüße
ohbonsai
Erstellt am 15.02.2008 um 17:38 Uhr von Der alte Heini
betriebliche trübung
Hier muss nicht mehr beachtet werden was rein rechtlich möglich ist!!
Was beachtet und auch geachtet werden muss, ist das Recht.
Und so wie ohbonsai schreibt, dass jeder seinen Weg finden muss, ist eine vernünfige Einstellung.
Auch wenn es einige Kollegen des BR gerne anders hätten.