Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des BR wenn der BRV z.B. krank - wie?
Hallo zusammen, der stv. BRV ist auf längere Sicht nicht im Hause (Schulung). Was wenn jetzt der BRV z.B. krank und damit der BR handlungsunfähig wird - was tun? Eine temporäre Vertretung bestimmen? Wenn ja, wo ist das geregelt?
Vielen Dank - mfg - mimode
Community-Antworten (1)
08.10.2007 um 16:52 Uhr
Entweder in der Geschäftsordnung regeln, oder wirksamen Vertretungsbeschluss fassen, siehe Fitting, 23. Auflage, §26 Rn 43. Gruß Hardie
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