Hallo Forum,

wir haben über folgenden Sachverhalt als BR zu entscheiden.
Ein Mitarbeiter war seit 01.06.2018 in einem befr. Arbeitsverhältnis und hat noch während der Probezeit nach 6 Wochen das Arbeitsverhältnis gekündigt.
Jetzt soll der gleiche Mitarbeiter zum 01.10.2019 erneut befristet eingestellt werden.

Wir sind der Auffassung, dass eine weitere Einstellung (sachgrundlos) befristet nicht zulässig ist.

Wie seht Ihr das - ggf. auch mit Paragraphen und/oder Urteilen untermauern.

Wir stützen uns zur Zeit auf die Urteile vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09 – und 21.09.2011 – 7 AZR 375/10 des Bundesarbeitsgerichts.