Erstellt am 03.09.2019 um 11:25 Uhr von celestro
"Zum andern sollen durch das Verbot der „Zuvor-Beschäftigung“ Befristungsketten und der Missbrauch befristeter Arbeitsverträge verhindert werden. Das Verbot kann allerdings auch zu einem Einstellungshindernis werden. Seine Anwendung ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als dies zur Verhinderung von Befristungsketten erforderlich ist."
Da der MA bereits nach 6 Wochen und damit noch innerhalb der Probezeit selbst gekündigt hat, existiert mMn hier schlicht und ergreifend keine Befristungskette, die es zu verhindern gilt.
Erstellt am 03.09.2019 um 11:51 Uhr von HaPeXX
@celestro
Ist das Deine persönliche Meinung, oder ist die Aussage auf Paragrafen gestützt?
Denn uMn wäre das im Widerspruch zu § 14 Abs. 2 TzBfG, falls sachgrundlos - was ja bei uns die Ausgangssituation ist.
Für uns ist es unerheblich, wer - in welchem Zeitraum - das AV aufgelöst hat.
Erstellt am 03.09.2019 um 12:01 Uhr von Pickel
Ignorier den Blödsinn oben. Das Bevorbeschäftigungsverbot hat schlichtweg nichts mit der Probezeit zu tun.
Erstellt am 03.09.2019 um 12:11 Uhr von celestro
"Das Bevorbeschäftigungsverbot hat schlichtweg nichts mit der Probezeit zu tun."
Das habe ich auch gar nicht geschrieben.
"Ist das Deine persönliche Meinung, oder ist die Aussage auf Paragrafen gestützt?"
Persönliche Meinung, die sich aus dem "speist", was das Gericht geschrieben hat. Und dann halt der "Versuch", es auf Deine Fragestellung zu übertragen. ;-)
Erstellt am 03.09.2019 um 12:23 Uhr von Kjarrigan
Das ist doch gut für den AN.
Der BR stimmt der jetzigen Einstellung zu. Sollte der AV des AN dann nicht mehr verlängert werden - reicht der AN eine Entfristungsklage ein. Der BR muss den AG nicht auf jeden Mist den er baut aufmerksam machen.
Erstellt am 03.09.2019 um 12:45 Uhr von HaPeXX
@Pickel
"Ignorier den Blödsinn oben. Das Bevorbeschäftigungsverbot hat schlichtweg nichts mit der Probezeit zu tun." - Heißt das, dass unser Ansatz § 14 Abs. 2 TzBfG richtig ist?
@Kjarrigan
"Das ist doch gut für den AN.
Der BR stimmt der jetzigen Einstellung zu. Sollte der AV des AN dann nicht mehr verlängert werden - reicht der AN eine Entfristungsklage ein. Der BR muss den AG nicht auf jeden Mist den er baut aufmerksam machen." - Das ist natürlich ein möglicher Weg - mir aber ein wenig zu einfach.
Vielleicht noch mal zum besseren Verständnis.
Der Kollege war vor 1 Jahr für 6 Wochen schon mal befristet angestellt und soll nun erneut eingestellt werden - ebenfalls unbefristet, diesmal aber SACHGRUNDLOS. Sorry für das Geplärre, aber genau der Sachverhalt der erneuten sachgrundlosen Befristung bereitet uns Kopfzerbrechen und ist deshalb lt. § 14 Abs. 2 TzBfG nicht zulässig. Richtig?
Und natürlich sind wir als Gremium darauf bedacht zum Wohle der (zukünftigen) Mitarbeiter zu handeln. Aber eben im Rahmen des/der Gesetze!
Erstellt am 03.09.2019 um 13:19 Uhr von Kjarrigan
"Und natürlich sind wir als Gremium darauf bedacht zum Wohle der (zukünftigen) Mitarbeiter zu handeln. Aber eben im Rahmen des/der Gesetze! "
Ja aber mit der Konzequenz, das der AG den Bewerber dann vielleicht gar nicht mehr einstellt und sich jemeanden anderen sucht, den er befristet einstellen kann.
Ihr könnt die Situation wie der AG wahrscheinlich reagiert bestimmt besser einschätzen als alle anderen hier. Wir hier hatten durchaus die Situation, das von KonzernMama die Direktive kam das nur befristet eingestellt wird, aber warum sollen wir dem Bewerber den die Cahnce verbauen bei uns anzufangen und zu zeigen was er kann.
Erstellt am 03.09.2019 um 13:52 Uhr von celestro
@HaPeXX
Bitte mal diesen Link:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/vorbeschaeftigungsverbot-bei-sachgrundloser-befristung_76_413526.html
durchlesen und dann nochmal darüber nachdenken, ob Du meinen Kommentar ignorieren / als Blödsinn abtun solltest.
Zitat: "Das BVerfG lieferte mit der aktuellen Entscheidung den Arbeitsgerichten auch Ausnahmen vom Verbot der Vorbeschäftigung an die Hand, wenn etwa eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet war ODER VON SEHR KURZER DAUER gewesen ist."
Erstellt am 03.09.2019 um 13:57 Uhr von HaPeXX
"Und natürlich sind wir als Gremium darauf bedacht zum Wohle der (zukünftigen) Mitarbeiter zu handeln. Aber eben im Rahmen des/der Gesetze! "
„Ja aber mit der Konzequenz, das der AG den Bewerber dann vielleicht gar nicht mehr einstellt und sich jemeanden anderen sucht, den er befristet einstellen kann.“ – Das ist doch reine Vermutung, aber möglich. Geht aber leider nicht auf die ursprüngliche Fragestellung ein.
Ziel soll ja sein entweder eine sachgrundbezogene Befristung oder eben einen unbefristeten Vertrag zu erreichen. Und das Ganze im Einklang mit dem Gesetz.
„… das von KonzernMama die Direktive kam das nur befristet eingestellt wird, aber ...“ – Die Direktive kam aber bestimmt nur für Erstbefristungen, oder?
Sorry @Kjarrigan, aber Dein Beitrag, der bestimmt gut gemeint ist, hilft mir nicht weiter.
Erstellt am 03.09.2019 um 14:12 Uhr von moreno
Was für eine Hilfe hättest Du denn gerne? Einen Grund warum Ihr die Einstellung ablehnen könnt?
Erstellt am 03.09.2019 um 14:16 Uhr von HaPeXX
@moreno
Um es ganz genau zu formulieren: Einen Grund, die Einstellung auf Basis einer sachgrundlosen Befristung ablehnen zu können.
Erstellt am 03.09.2019 um 14:27 Uhr von celestro
"Um es ganz genau zu formulieren: Einen Grund, die Einstellung auf Basis einer sachgrundlosen Befristung ablehnen zu können."
den Grund habt Ihr ja. Wenn das vor Gericht geht, könntet Ihr allerdings (siehe weiter oben / Urteil vom BVerfG) eine ziemliche Pleite erleben.
Wollt Ihr diesen AN nicht, oder wollt Ihr lieber unbefristet (befristet mit Sachgrund)?
Erstellt am 03.09.2019 um 14:29 Uhr von petermännchen
"Um es ganz genau zu formulieren: Einen Grund, die Einstellung auf Basis einer sachgrundlosen Befristung ablehnen zu können."
Gibt es nicht. Da wendet ihr u. U. jemanden zu viel Freizeit verhelfen.
Erstellt am 03.09.2019 um 14:36 Uhr von moreno
Also ich kann Euch nur raten der Einstellung zuzustimmen! Sollte der Vertrag nicht verlängert werden kann der AN dann ja immer noch prüfen lassen ob ihm ein unbefristeter Vertrag zugestanden hätte.
Erstellt am 03.09.2019 um 18:49 Uhr von BRHamburg
Also ich bin hier völlig bei Celestro. Ich weiss auch nicht ob es Ziel führend ist nur Anworten zu akzeptieren die die eigene Meinung bestärkt.
Erstellt am 05.09.2019 um 11:37 Uhr von celestro
@Pickel
Wie sieht es aus? Halten Sie an Ihrem Statement:
"Ignorier den Blödsinn oben."
immer noch fest?