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Ehemaliger Mitarbeiter soll befristet eingestellt werden

H
HaPeXX
Sep 2019 bearbeitet

Hallo Forum,

wir haben über folgenden Sachverhalt als BR zu entscheiden. Ein Mitarbeiter war seit 01.06.2018 in einem befr. Arbeitsverhältnis und hat noch während der Probezeit nach 6 Wochen das Arbeitsverhältnis gekündigt. Jetzt soll der gleiche Mitarbeiter zum 01.10.2019 erneut befristet eingestellt werden.

Wir sind der Auffassung, dass eine weitere Einstellung (sachgrundlos) befristet nicht zulässig ist.

Wie seht Ihr das - ggf. auch mit Paragraphen und/oder Urteilen untermauern.

Wir stützen uns zur Zeit auf die Urteile vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09 – und 21.09.2011 – 7 AZR 375/10 des Bundesarbeitsgerichts.

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Community-Antworten (16)

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celestro

03.09.2019 um 13:25 Uhr

"Zum andern sollen durch das Verbot der „Zuvor-Beschäftigung“ Befristungsketten und der Missbrauch befristeter Arbeitsverträge verhindert werden. Das Verbot kann allerdings auch zu einem Einstellungshindernis werden. Seine Anwendung ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als dies zur Verhinderung von Befristungsketten erforderlich ist."

Da der MA bereits nach 6 Wochen und damit noch innerhalb der Probezeit selbst gekündigt hat, existiert mMn hier schlicht und ergreifend keine Befristungskette, die es zu verhindern gilt.

H
HaPeXX

03.09.2019 um 13:51 Uhr

@celestro Ist das Deine persönliche Meinung, oder ist die Aussage auf Paragrafen gestützt?

Denn uMn wäre das im Widerspruch zu § 14 Abs. 2 TzBfG, falls sachgrundlos - was ja bei uns die Ausgangssituation ist.

Für uns ist es unerheblich, wer - in welchem Zeitraum - das AV aufgelöst hat.

P
Pickel

03.09.2019 um 14:01 Uhr

Ignorier den Blödsinn oben. Das Bevorbeschäftigungsverbot hat schlichtweg nichts mit der Probezeit zu tun.

C
celestro

03.09.2019 um 14:11 Uhr

"Das Bevorbeschäftigungsverbot hat schlichtweg nichts mit der Probezeit zu tun."

Das habe ich auch gar nicht geschrieben.

"Ist das Deine persönliche Meinung, oder ist die Aussage auf Paragrafen gestützt?"

Persönliche Meinung, die sich aus dem "speist", was das Gericht geschrieben hat. Und dann halt der "Versuch", es auf Deine Fragestellung zu übertragen. ;-)

K
Kjarrigan

03.09.2019 um 14:23 Uhr

Das ist doch gut für den AN. Der BR stimmt der jetzigen Einstellung zu. Sollte der AV des AN dann nicht mehr verlängert werden - reicht der AN eine Entfristungsklage ein. Der BR muss den AG nicht auf jeden Mist den er baut aufmerksam machen.

H
HaPeXX

03.09.2019 um 14:45 Uhr

@Pickel "Ignorier den Blödsinn oben. Das Bevorbeschäftigungsverbot hat schlichtweg nichts mit der Probezeit zu tun." - Heißt das, dass unser Ansatz § 14 Abs. 2 TzBfG richtig ist?

@Kjarrigan "Das ist doch gut für den AN. Der BR stimmt der jetzigen Einstellung zu. Sollte der AV des AN dann nicht mehr verlängert werden - reicht der AN eine Entfristungsklage ein. Der BR muss den AG nicht auf jeden Mist den er baut aufmerksam machen." - Das ist natürlich ein möglicher Weg - mir aber ein wenig zu einfach.

Vielleicht noch mal zum besseren Verständnis. Der Kollege war vor 1 Jahr für 6 Wochen schon mal befristet angestellt und soll nun erneut eingestellt werden - ebenfalls unbefristet, diesmal aber SACHGRUNDLOS. Sorry für das Geplärre, aber genau der Sachverhalt der erneuten sachgrundlosen Befristung bereitet uns Kopfzerbrechen und ist deshalb lt. § 14 Abs. 2 TzBfG nicht zulässig. Richtig?

Und natürlich sind wir als Gremium darauf bedacht zum Wohle der (zukünftigen) Mitarbeiter zu handeln. Aber eben im Rahmen des/der Gesetze!

K
Kjarrigan

03.09.2019 um 15:19 Uhr

"Und natürlich sind wir als Gremium darauf bedacht zum Wohle der (zukünftigen) Mitarbeiter zu handeln. Aber eben im Rahmen des/der Gesetze! "

Ja aber mit der Konzequenz, das der AG den Bewerber dann vielleicht gar nicht mehr einstellt und sich jemeanden anderen sucht, den er befristet einstellen kann. Ihr könnt die Situation wie der AG wahrscheinlich reagiert bestimmt besser einschätzen als alle anderen hier. Wir hier hatten durchaus die Situation, das von KonzernMama die Direktive kam das nur befristet eingestellt wird, aber warum sollen wir dem Bewerber den die Cahnce verbauen bei uns anzufangen und zu zeigen was er kann.

C
celestro

03.09.2019 um 15:52 Uhr

@HaPeXX

Bitte mal diesen Link:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/vorbeschaeftigungsverbot-bei-sachgrundloser-befristung_76_413526.html

durchlesen und dann nochmal darüber nachdenken, ob Du meinen Kommentar ignorieren / als Blödsinn abtun solltest.

Zitat: "Das BVerfG lieferte mit der aktuellen Entscheidung den Arbeitsgerichten auch Ausnahmen vom Verbot der Vorbeschäftigung an die Hand, wenn etwa eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet war ODER VON SEHR KURZER DAUER gewesen ist."

H
HaPeXX

03.09.2019 um 15:57 Uhr

"Und natürlich sind wir als Gremium darauf bedacht zum Wohle der (zukünftigen) Mitarbeiter zu handeln. Aber eben im Rahmen des/der Gesetze! "

„Ja aber mit der Konzequenz, das der AG den Bewerber dann vielleicht gar nicht mehr einstellt und sich jemeanden anderen sucht, den er befristet einstellen kann.“ – Das ist doch reine Vermutung, aber möglich. Geht aber leider nicht auf die ursprüngliche Fragestellung ein.

Ziel soll ja sein entweder eine sachgrundbezogene Befristung oder eben einen unbefristeten Vertrag zu erreichen. Und das Ganze im Einklang mit dem Gesetz.

„… das von KonzernMama die Direktive kam das nur befristet eingestellt wird, aber ...“ – Die Direktive kam aber bestimmt nur für Erstbefristungen, oder?

Sorry @Kjarrigan, aber Dein Beitrag, der bestimmt gut gemeint ist, hilft mir nicht weiter.

M
Moreno

03.09.2019 um 16:12 Uhr

Was für eine Hilfe hättest Du denn gerne? Einen Grund warum Ihr die Einstellung ablehnen könnt?

H
HaPeXX

03.09.2019 um 16:16 Uhr

@moreno Um es ganz genau zu formulieren: Einen Grund, die Einstellung auf Basis einer sachgrundlosen Befristung ablehnen zu können.

C
celestro

03.09.2019 um 16:27 Uhr

"Um es ganz genau zu formulieren: Einen Grund, die Einstellung auf Basis einer sachgrundlosen Befristung ablehnen zu können."

den Grund habt Ihr ja. Wenn das vor Gericht geht, könntet Ihr allerdings (siehe weiter oben / Urteil vom BVerfG) eine ziemliche Pleite erleben.

Wollt Ihr diesen AN nicht, oder wollt Ihr lieber unbefristet (befristet mit Sachgrund)?

P
petermännchen

03.09.2019 um 16:29 Uhr

"Um es ganz genau zu formulieren: Einen Grund, die Einstellung auf Basis einer sachgrundlosen Befristung ablehnen zu können." Gibt es nicht. Da wendet ihr u. U. jemanden zu viel Freizeit verhelfen.

M
Moreno

03.09.2019 um 16:36 Uhr

Also ich kann Euch nur raten der Einstellung zuzustimmen! Sollte der Vertrag nicht verlängert werden kann der AN dann ja immer noch prüfen lassen ob ihm ein unbefristeter Vertrag zugestanden hätte.

B
BRHamburg

03.09.2019 um 20:49 Uhr

Also ich bin hier völlig bei Celestro. Ich weiss auch nicht ob es Ziel führend ist nur Anworten zu akzeptieren die die eigene Meinung bestärkt.

C
celestro

05.09.2019 um 13:37 Uhr

@Pickel

Wie sieht es aus? Halten Sie an Ihrem Statement:

"Ignorier den Blödsinn oben."

immer noch fest?

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