Erstellt am 13.09.2018 um 21:20 Uhr von celestro
BVs müssen ja den Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Und erst nach 10 Jahren merkt Ihr, daß DREISSIG Stück davon gar nicht im BR beschlossen wurden ? Wie geht sowas ?
Erstellt am 13.09.2018 um 22:03 Uhr von kratzbürste
Kümmert euch lieber um die BVs und nicht um den E -BRV.
Die BVs, die ihr nicht mögt, erklärt ihr gegenüber dem Arbeitgeber als ungültig, da es am Beschluss mangelt (siehe § 77 BetrVG). Und die, die ihr mögt, stimmt ihr nachträglich zu.
Erstellt am 13.09.2018 um 22:20 Uhr von Pjöööng
"Die BVs, die ihr nicht mögt, erklärt ihr gegenüber dem Arbeitgeber als ungültig, da es am Beschluss mangelt "
Dass der Arbeitgeber diesen Betriebsrat nicht mehr ernst nehmen wird ist aber kein großes Problem?
Erstellt am 14.09.2018 um 08:17 Uhr von Krambambuli
Ist doch ein offenbar neu aufgestellter BR. Ich gehe mal davon aus, dass die GL weiß, was so alles bei den BVs falsch gelaufen ist - da wird die Verwunderung nur geschauspielert sein.
Erstellt am 14.09.2018 um 09:45 Uhr von moreno
Was sagt denn die ehemalige Vorsitzende dazu? Ich würde die ,,schlechten BVs" alle kündigen. Sanktionsmöglichkeiten sehe ich keine. Außer, dass ich die ganze Zeit über sie lästern würde ;-)
Erstellt am 14.09.2018 um 15:37 Uhr von rsddbr
"Die BVs, die ihr nicht mögt, erklärt ihr gegenüber dem Arbeitgeber als ungültig, da es am Beschluss mangelt (siehe § 77 BetrVG)."
Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, 4 Sa 530/13 vom 04.12.2013 wird in Randnummer 60 ausgeführt, dass der Arbeitgeber auf einen ordnungsgemäßen Beschluss des BR und damit der Wirksamkeit der Vereinbarung vertrauen kann, wenn dies durch den Vertreter des BR (also dem Betriebsratsvorsitzenden) mitgeteilt wird. Nur wenn der AG weiss, dass dies nicht zutrifft, führt dies zur Unwirksamkeit der Vereinbarung (im vorligenden Fall ein Interessenausgleich).