Erstellt am 08.05.2017 um 16:00 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich gelten für das ausgeschiedene BRM die gleichen Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten wie für das aktive BRM.
Erstellt am 08.05.2017 um 18:13 Uhr von ganther
aber so viel ist nach dem Gesetz gar nicht geheimhaltungswürdig
Erstellt am 08.05.2017 um 18:32 Uhr von gironimo
Und mit BR-internas meinst du sicherlich Dinge, für die es keinen Paragraphen gibt.
Erstellt am 08.05.2017 um 19:24 Uhr von AlterMann
hallo Knut1
ein ausgeschiedenes Mitglied sollte mit dem AG überhaupt nicht über den BR reden. Und wenn Du mit Interna Informationen über Haltungen, Strategien oder Abstimmungsverhalten im BR meinst, dann wäre das erst Recht daneben.
Aber dies ist meine Meinung, nur in Ausnahmefällen dürfte es dabei um eindeutig strafbewehrte Handlungen gehen - und auch die müsste man erstmal beweisen können.