Guten Tag,

ich möchte Fragen ob ein Betriebsrat auch für ehemalige Mitarbeiter noch etwas tun kann.

Konkret geht es um folgenden Fall:
Ich habe vor 20 Jahren ein paar Werkzeuge geklaut und möchte diese an die damalige Firma (Großkonzern) zurückgeben. Die genaue Abteilung ist mir nicht mehr bekannt und eine persönliche Rückgabe schafft ja auch neue Probleme (Rufschädigung, ggf. Strafanzeige).

Wäre es möglich, die Angelegenheit vertraulich mit einem der Betriebsräte zu besprechen, der dann mit den entsprechenden Stellen den geforderten Schadenersatz (Zins- und Zinseszins, Ersatzbeschaffungskosten, etc.) abklärt und mir wiederum vertraulich mitteilt?

Danke für Ihre Antwort!

Mit freunlichen Grüßen

Z.