Erstellt am 12.02.2008 um 08:08 Uhr von Dana
Hallo Ines,
schau mal in den § 13 Abs. 2 BetrVG. ich denke, ihr müsstet in diesem Jahr eine Neuwahl machen, wenn die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN um die HÄlfte, mind. aber um 50 gestiegen ist.
Das scheint ja im Juni so zu sein.....
LG Dana
Erstellt am 12.02.2008 um 08:10 Uhr von Mona-Lisa
@Ines,
einfach so die Ersatzmitglieder in's Gremium aufnehmen geht mal schon gar nicht.
Wenn, dann finden Neuwahlen statt und dafür müssen 2 Faktoren zusammen treffen.
Eine Erhöhung der Anzahl der Kollegen muss um wenigstens die Hälfte, aber mindestens um 50 erfolgen. Aber mit regelmässig Beschäftigen!
Rechnet mal im Juni nochmal nach........ :-)
§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums
Erstellt am 12.02.2008 um 21:03 Uhr von paula
Wie Mona-Lisa schon geschrieben hat ist es nicht möglich einfach die Ersatzmitglieder nun aufzunehmen. Ob der § 13 Abs. Nr. 1 BetrVG für Euch Anwendung finden kann kommt nun genau auf die Zahl der Mitarbeiter an. Bitte beachtet aber, dass es hier die Grenze von 24 Monaten ab der Wahl auch noch gibt. Rechnet also genau und betrachtet dabei auch den maßgeblichen Zeitpunkt.