Erstellt am 26.11.2006 um 19:15 Uhr von Fayence
"Die GL sagte nun, wir müssen dann unseren BR auf 3 Mitglieder reduzieren."
Quatsch!
"Wir sind allerdings der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, weil kein Umstand des §13 Abs. 2 BetrVG erfüllt wird."
Richtig!
"Hat da jemand Erfahrung..."
Ja! Däubler... Richter am ArbG... LAG... BAG ...
Erstellt am 26.11.2006 um 19:25 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
hab ein bisschen Nachsicht mit Nomuc, manche AG`s können einen schon verunsichern! Da fragt man als neuer Betriebsrat trotz vorliegendem Gesetzestext doch lieber mal nach....
Erstellt am 26.11.2006 um 19:37 Uhr von Nomuc
so ist es Mona-Lisa, wir haben schon nachgeschaut, sind aber durch das resolute Auftreten der GL verunsichert und möchten nicht eine Stelle übersehen, die uns dann Probleme bereitet, nur weil uns die Erfahrung fehlt...
Deshalb Frage ich mal bei Euch „Kollegen“ ;)
@Fayence: Danke für die Antwort.
Wie sieht es mit der Beantwortung der anderen Fragen aus? „Liegen wir da richtig, gibt es da noch was zu beachten?“
Erstellt am 26.11.2006 um 19:44 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
da antworte ich nur kurz und knapp und.... was passiert? Mir wird postwendend fehlende Nachsicht unterstellt! :-(
Nomuc,
die Beantwortung der Frage "Liegen wir da richtig,..." ist doch bereits erfolgt; aber von mir aus noch mal = Ja.
"...gibt es da noch was zu beachten?“ Der §13 BetrVG... aber wegen Veränderung der MA Zahl erst 2 Jahre nach Wahl! :-))
Erstellt am 26.11.2006 um 20:23 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
wärst du eine Katze, würde ich die jetzt die Ohren kraulen - zur Beruhigung - ;-))
@Nomuc,
schreibt eurem AG einen Brief, in dem ihr ihn freundlichst auf den Gesetztestext verweist. In ca. 1 1/2 Jahren könnte man dann nochmal über das Thema reden, sollte es zwecks gesunkener MA Zahl notwendig sein.