Hallo zusammen,

unser BR (5 Mitglieder) besteht seit Anfang diesen Jahres. Durch eine Betriebliche Maßnahme sinkt die Mitarbeiterzahl um 9, auf 47, also unter 50. Die GL sagte nun, wir müssen dann unseren BR auf 3 Mitglieder reduzieren. Wir sind allerdings der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, weil kein Umstand des §13 Abs. 2 BetrVG erfüllt wird.

Liegen wir da richtig, gibt es da noch was zu beachten? Hat da jemand Erfahrung...