Mitarbeiterzahl sinkt. BR reduzieren?
Hallo zusammen,
unser BR (5 Mitglieder) besteht seit Anfang diesen Jahres. Durch eine Betriebliche Maßnahme sinkt die Mitarbeiterzahl um 9, auf 47, also unter 50. Die GL sagte nun, wir müssen dann unseren BR auf 3 Mitglieder reduzieren. Wir sind allerdings der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, weil kein Umstand des §13 Abs. 2 BetrVG erfüllt wird.
Liegen wir da richtig, gibt es da noch was zu beachten? Hat da jemand Erfahrung...
Community-Antworten (5)
26.11.2006 um 20:15 Uhr
"Die GL sagte nun, wir müssen dann unseren BR auf 3 Mitglieder reduzieren." Quatsch!
"Wir sind allerdings der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, weil kein Umstand des §13 Abs. 2 BetrVG erfüllt wird." Richtig!
"Hat da jemand Erfahrung..." Ja! Däubler... Richter am ArbG... LAG... BAG ...
26.11.2006 um 20:25 Uhr
@Fayence, hab ein bisschen Nachsicht mit Nomuc, manche AG`s können einen schon verunsichern! Da fragt man als neuer Betriebsrat trotz vorliegendem Gesetzestext doch lieber mal nach....
26.11.2006 um 20:37 Uhr
so ist es Mona-Lisa, wir haben schon nachgeschaut, sind aber durch das resolute Auftreten der GL verunsichert und möchten nicht eine Stelle übersehen, die uns dann Probleme bereitet, nur weil uns die Erfahrung fehlt...
Deshalb Frage ich mal bei Euch „Kollegen“ ;)
@Fayence: Danke für die Antwort. Wie sieht es mit der Beantwortung der anderen Fragen aus? „Liegen wir da richtig, gibt es da noch was zu beachten?“
26.11.2006 um 20:44 Uhr
Mona-Lisa, da antworte ich nur kurz und knapp und.... was passiert? Mir wird postwendend fehlende Nachsicht unterstellt! :-(
Nomuc,
die Beantwortung der Frage "Liegen wir da richtig,..." ist doch bereits erfolgt; aber von mir aus noch mal = Ja.
"...gibt es da noch was zu beachten?“ Der §13 BetrVG... aber wegen Veränderung der MA Zahl erst 2 Jahre nach Wahl! :-))
26.11.2006 um 21:23 Uhr
@Fayence, wärst du eine Katze, würde ich die jetzt die Ohren kraulen - zur Beruhigung - ;-))
@Nomuc, schreibt eurem AG einen Brief, in dem ihr ihn freundlichst auf den Gesetztestext verweist. In ca. 1 1/2 Jahren könnte man dann nochmal über das Thema reden, sollte es zwecks gesunkener MA Zahl notwendig sein.
Verwandte Themen
Mitarbeiterzahl
ÄlterWie verhält es sich, wenn in einer Wahlperiode die Mitarbeiterzahl sinkt und ein Betriebsratsmitglied die Firma wechselt, muss der Nachrücker dann trotzdem in den Betriebsrat obwohl die Mitarbeiterzah
Freistellung / Mitarbeiterzahl unter 200? /
ÄlterHallo zusammen, durch einem Betriebsübergang und weiteren (schon vorab) Kündigungen in anderen Bereichen, sank die Mitarbeiterzahl im Betrieb (vermutlich) unter 200 Arbeitnehmer. Ist nun der Betrie
Betriebsrat kann entlassen werden - weil Mitarbeiterzahl von 51 auf 50 sinkt?
ÄlterSehr geehrte Leser und Leserinnen, bitte um Ihre Mithilfe bzgl. folgender (simplen ???) Frage: Ein Betrieb hat 51 Mitarbeiter, dementsprechend 5 Betriebsratmitglieder gem. § 9BetrVG. Nun wi
Betriebsratsgröße bei Änderung der Beschäftigungszahl
ÄlterHallo, ich hätte da mal eine Frage. Unser Betriebsrat besteht zur Zeit aus 5 Peronen, da wir z. Zt. eine Personalzahl knapp über 50 haben. Da nun 2 Personen gekündigt haben und in nächster Zeit ein
Anzahl der Mitarbeiter sinkt unter 100! Was für Auswirkungen hat dies auf den Betriebsrat?
ÄlterHallo Zusammen, Bisher sind wir ca.130 Mitarbeiter und 7 Betriebsratsmitglieder. Nun sinkt die Zahl der Mitarbeiter unter 100. Wie wirkt sich dies auf den Betriebsrat aus?