Hallo zusammen,
ich habe eine etwas knifflige Frage und muss dementsprechen weit ausholen.
Da wir bis jetzt keinen Betriebsrat hatten, haben wir letzte Woche einen Wahlvorstand gewählt.
Desweiteren haben wir eine Mitarbeiterliste bekommen, darauf stehen rund1600 Mitarbeiter.
Unser Betrieb hat seinen Sitz in einem großen Sportstadion, dementsprechend haben wir viele geringfügig Beschäftigte, Arbeit auf Abruf und befristet beschäftigte Mitarbeiter, darunter die sogenannten Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse.
Bei Sportveranstanltungen arbeiten ca. 650 bis 900 Mitarbeiter pro Spieltag, diese fanden letzes Jahr 28x statt. Dazu kamen 1036 Veranstaltungen bei denen zwischen 1 bis 138 Mitarbeiter eingesetzt wurden.
"Vergessen" hat unsere Geschäftsleitung die Vor-und Nachbereitung der Veranstaltungen.

Die Sportveranstaltungen finden abzüglich der Sommer- und Winterpause auf 9 Monate verteilt statt.

§9 BetrVG
"Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel aus ..."
Die Haupt-Events sind bei uns nun mal die Sportveranstaltungen. Reichen die durchschnittlich 3 Veranstaltungen im Monat als "in der Regel" aus? Dann müsste unser BR aus 13 Mitgliedern bestehen.
Oder stimmt etwa der von unserem Arbeitgeber errechneter Durchschnitt (wie gesagt es wurden Einsätze "vergessen") von 123 Mitarbeiter? Dann hätten wir nur ein 7 köpfiges Gremium.

Was meiner Meinung nach schon alleine, weil nach §99 BetrVG jeder einzelne Ein-Tages-Arbeitsvertrag gesondert vom BR zugestimmt werden mmüssen, zu wenig ist.

Knifflig, oder?

Ich freue mich auf eure Antwort und sage schon mal im Vorraus Danke.