Erstellt am 03.04.2008 um 09:18 Uhr von Alana
@kronos
empfehlen kann ich hierzu die Kommentare im Fitting zum § 13 BetrVG (Der BR ist neu zu wählen, wenn nach Ablauf von 24 Monaten seit der Wahl die Zahl der regelmäßig beschäftigten ArbN um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist .....). In den Randnoten steht auch, daß beide Kriterien erfüllt sein müssen und das ist - wenn ich richtig rechnen kann - bei euch nicht der Fall (es sind zwar mehr als 50 Mitarbeiter weniger, aber nicht die Hälfte weniger (199 geteilt durch 2 = 99,5)
Grüße Alana
Erstellt am 03.04.2008 um 09:43 Uhr von Asolo
Hallo kronos
auch bei 120MA ist ein 7 köpfiges Gremium vorgesehen
Erstellt am 03.04.2008 um 14:52 Uhr von w-j-l
Asolo,
das würde ggf. nicht die Verpflichtung zur Neuwahl beschränken, soweit § 13 (2) Nr.1 BetrVG erfüllt ist. Auch wenn die Zahl der BRM gleich bliebe, ist eine Neuwahl danach durchzuführen.
Bei kronos werden aber schon die Grenzzahlen gar nicht erreicht.