Hallo zusammen!

Eine MA hat eine unbefristete Teilzeitstelle (2,5 Tage) und einen zusätzl. Befristungsvertrag über die anderen 2,5 Tage jeweils für 1 Jahr. 1. zusätzl. Befristung war für 1/2 Jahr, 2. zusätzl. Befristung für ein ganzes Jahr(2008). Nun will der AG diesen zusätzl. befristeten Arbeitsvertrag zum 3. Mal schon im voraus für das ganzes Jahr 2009 verlängern.

Frage:
a) darf der AG das?
b) ab wann hat die MA einen Anspruch auf einen Vollzeitarbeitsplatz

Vielen Dank für Eure Hilfe