Ein MA behauptet, dass seine Kündigungsfrist kürzer ist als die benannte Frist in TVÖD.
Er hat angeblich mit einem Anwalt gesprochen und will die nun mit Sicherheit von uns wissen.

Wir sind da überfragt.

In unseren Verträgen steht:

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifsvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) in der jeweil geltenden Spartenfassung (Sparte Verwaltung).
Einschränkung der Kündbarkeit nach § 34 Abs 2 TVÖD wird ausgeschlossen.

Die einschlägigen tarifvertraglichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen können bei der Personalabteilung eingesehen werden.

Sehen wir das korrekt, dass seine Kündigungsfrist sich nach TVÖD richtet?

Er ist 15 Jahre beschäftigt. Deshalb er er diese Kündigungsfrist:

6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Korrekt?