Angelehnt TVÖD - Kündigungsfristfrage
Ein MA behauptet, dass seine Kündigungsfrist kürzer ist als die benannte Frist in TVÖD. Er hat angeblich mit einem Anwalt gesprochen und will die nun mit Sicherheit von uns wissen.
Wir sind da überfragt.
In unseren Verträgen steht:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifsvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) in der jeweil geltenden Spartenfassung (Sparte Verwaltung). Einschränkung der Kündbarkeit nach § 34 Abs 2 TVÖD wird ausgeschlossen.
Die einschlägigen tarifvertraglichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen können bei der Personalabteilung eingesehen werden.
Sehen wir das korrekt, dass seine Kündigungsfrist sich nach TVÖD richtet?
Er ist 15 Jahre beschäftigt. Deshalb er er diese Kündigungsfrist:
6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Korrekt?
Community-Antworten (3)
19.08.2019 um 23:08 Uhr
Er hat angeblich mit einem Anwalt gesprochen und will die nun mit Sicherheit von uns wissen. Wenn das ein Fachanwalt für Arbeitsrecht war, kann man ihm nur raten, diesen sofort zu wechseln. Sehen wir das korrekt, dass seine Kündigungsfrist sich nach TVÖD richtet? Ja! Er ist 15 Jahre beschäftigt. Deshalb er er diese Kündigungsfrist: 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Korrekt? Ganz korrekt!?
20.08.2019 um 09:26 Uhr
Naja- will er selber kündigen? Oder der Arbeitgeber? Und wenn die "einschlägigen tarifvertraglichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen können bei der Personalabteilung eingesehen werden." - warum schaut dort niemand nach?
20.08.2019 um 15:51 Uhr
der für euch anwendbare Tarifvertrag, bzw. die Anlehnung an diesen sollte euch als BR doch bekannt und vertraut sein und dort sind die Kündigungsfristen für beide Seiten (AN wie AG) gleichlautend. Also bleibt dem MA nur der Weg des Auflösungsvertrages wenn er denn früher gehen möchte und der AG in diesen einwilligt. In der Regel ist dieses auch so, mir ist kein AG bekannt, der MA, die sich entschieden haben das Unternehmen zu verlassen daran hindern wird. Das endet nicht gut, potentielle Krankmeldungen auf der AN Seite und auf der Gegenseite ein mieses Zeugnis vom AG führt nur noch zu mehr Konflikten, die keiner gebrauchen kann.
Gruß Galaxy
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