Hallo Zusammen,

wir sind ein mittelgroßer Betrieb mit ca. 150 Mitarbeitern und einem Vorstand, der der Meinung ist, man brauche keinen Betriebsrat. Vor mittlerweile 4 Jahren hat sich unser Betriebsrat durch Kündigung eines Mitgliedes eigentlich unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl reduziert. Neuwahlen sollten stattfinden, wurden aber von der Chefetage verboten. Nunmehr sind durch 2 Fusionen sehr viele unzufriedene Mitarbeiter zusammen gekommen, die eine Wahl fordern.
Nun meine Frage: Muss der Wahlaushang 6 Wochen vor Wahl erfolgen, oder kann - nach Zustimmung der Mehrheit der Mitarbeiter - eine Fristverkürzung herbeigeführt werden??