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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist jedes Kennwort zulässig? Was kann man machen?

H
Hündschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben am 09.05.06 Betriebsratswahl. Es ist Listenwahl. Eine Liste trägt das Kennwort "DER BR (Kennwort)". Laut Internet ist dieses Wort irreführend. Es wurde Widerspruch eingelegt. Der Wahlvorstand möchte es nicht ändern. Frage 1: Ich bin BR-Mitglied. Die Kollegen haben sich an mich gewandt, den Wahlvorstand anzuschreiben und Widerspruch einzulegen. Dies habe ich getan. "Im Auftrag einiger Mitarbeiter x. y. BR-Mitglied. Der Wahlvorstand ändert nicht, weil die Mitarbeiter sich an mich und nicht an ihn gewandt haben. 2.Frage: ist das Kennwort zulässig.Was kann man machen?

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

25.04.2006 um 14:49 Uhr

Ad 1: Der WV darf das Kennwort einer eingereichten Liste nicht ändern Ad 2: Erachtet der WV ein Kennwort als unzulässig, ist der Listenführer unverzüglich zu benachrichtigen. Diese Liste wäre in diesem Fall nämlich unheilbar ungültig. AD 3: Das Kennwort "DER BR (Kennwort)" sehe ich nicht als unzulässig. Wo im Internet steht denn, daß dieses irreführend ist?

Es ist auch nicht vorgesehen, daß AN beim WV Widerspruch gegen ein Kennwort einlegen können.

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