In unserem Betrieb hatten wir Betriebsbedingte Kündigungen und nun fehlen in einzelnen Abteilungen natürlich Leute. Natürlich müssen nun einzelne Leute in andere Abteilungen verschoben werden.
Jetzt geht es um einen Arbeitnehmer der jetzt erst auf der Wahlliste eingetragen war , aber nicht in den Betriebsrat gewählt wurde.
Er soll eine Änderungskündigung bekommen. Es ändert sich für ihn nichts, also weder Gehalt o.ä., er wechselt lediglich die Abteilung. Er möchte natürlich nicht.
Kann der Arbeitgeber dies machen???
Oder hat der Mitarbeiter weil er auf der Wahlliste stand auch gegenüber Änderungskündigung 6 Monate Schutz?????