Ich habe drei Fragen zur Betriebsratswahl:

1) Kann der Wahlvorstand verhindern, daß der gesamte Wahlvorgang von Wahlbeobachtern verfolgt wird? (Beobachter wären Kollegen, die keine Arbeitszeit haben.)

2) Die Auszählung ist öffentlich. Aber inwieweit haben die Anwesenden ein Recht darauf, die Stimmzettel während der Auszählung zu sehen?

3) Wenn der Wahlvorstand die Briefwahlumschläge hervorholt und falls man in dem Moment feststellt, daß sie sich nicht mehr in den Freiumschlägen befinden (§26 WO): Wie sollte man sofort reagieren?