Ist die Absenderangabe auf dem Wahlbrief zulässig????
Wir haben erstmalig Listenwahl. Der Wahlvorstand besteht komplett aus Vertretern unserer gegnerischen Liste (kein Zufall, wurde vom amtierenden Betriebsrat bewusst so einberufen!). Heute wurden die Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand an die Belegschaft rausgegeben. Hierbei ist mir aufgefallen, daß auf allen frankierten Wahlbriefen (ich meine den äußeren Umschlag in dem sich der neutrale Umschlag mit dem Stimmzettel und der Wahlberechtigungsschein befindet) die an unsere Posteingangstelle im Betrieb gesendet werden sollen, vom Wahlvorstand der jeweilige Absender des Wahlbriefes, also Name und Adresse des Wählers, bereits fertig eingedruckt wurde... Ist das zulässig? Meine Befürchtung: In der Posteingangsstelle unseres Betriebes sitzt (natürlich rein zufällig) auch eine Mitarbeiterin der gegnerischen Liste. Anhand des Absenders kann sie natürlich vermuten welche Liste hier angekreuzt wurde und den gesamten Wahlbrief verschwinden lassen, ganz nach dem Motto: "der ist nie hier angekommen".....
Auf meine weitere Anfrage hin teilte mir dieser "vom Gegner gesteuerte" Wahlvorstand weiter mit: Nach Eingang der Wahlbriefe wolle man alle Wahlbriefe sammeln und erst am Tag der Wahl (in 4 Wochen) öffnen und dann die Wahlberechtigungsscheine prüfen und dann erst die Umschläge mit den Wahlzetteln in die Wahlurne werfen...IST DAS RECHTENS??? Natürlich hat aber jeder von unserem unneutralen Wahlvorstand einen Schlüssel für die Urne und auch hier wäre dann Manipulation möglich....
Wer kann mier hier schnell helfen und mir besten Falls sogar die Rechtsgrundlagen dazu geben? Wie gesagt, es eilt, weil bereits alle Wahlunterlagen raus sind, und diese, meiner Meinung nach "Schmierereien", sich erst heute rausgestellt haben? Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!
Community-Antworten (1)
10.03.2006 um 23:44 Uhr
§24 Wahlordnung 5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe" trägt, auszuhändigen oder zu übersenden.
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