Erstellt am 16.01.2008 um 12:09 Uhr von w-j-l
Wenn der AG keine weiteren Unterlagen des Bewerbers hat (Bewerbung, Zeugnis, ....), dann muss er die auch nicht beschaffen, um sie euch vorlegen zu können.
Was er euch in jedem Falle vorlegen muss, dass ist die Eingruppierung und die beabsichtige Zuordnung im Betrieb (Aufgaben). Damit könnt ihr prüfen, ob die Aufgaben der bisherigen PL beeinträchtigt werden.
Ohne eure Zustimmung kann der die Neue nicht einstellen.