Erstellt am 28.06.2005 um 15:42 Uhr von viktor
Jeder der - trotz guten Rat - unterschreibt, ist selber Schuld! Was ist mit Eurer (bisherigen) Tarifbindung? Da gibt's doch Nachwirkungen.
Was macht der BR aus meiner Sicht: Kontakt mit der Gewerkschaft herstellen, die sich in der Nachwirkung gut auskennt und wirkungsvoll Öffentlichkeitsarbeit leisten kann. Flankierend neue Arbeitszeitregelung fordern (Maximalposition des BR). Mit dem AG über die Einhaltung des Arbeistzeitgesetztes verhandeln. Einbeziehung der Gewerbeaufsicht ankündigen, wenn es um die werktägliche Höchstarbeitszeit geht. Und intensiv INFORMATION an die Mitarbeiter weitergeben. Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist das A und O.
Erstellt am 28.06.2005 um 15:49 Uhr von Mary
Vielen dank für die Antwort.
Ich habe mit der Gewerkschaft Informationszettel verteilt - mehrere!
Daran kann es nicht gelegen haben..
Die Nachwirkung wurde durch die neue Verträge aufgehoben, einige MA, so wie ich bestehen auf die alten Vertäge. Somit läuft bei uns die Nachwirkung
Wie sieht das aus mit der gesetzlich geregelten Arbeitszeit: 8 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche ergibt 40 Stunden!
Wie können wir da eingreifen?
Wie sieht dazu eine mögliche Regelung aus?
Müssen die Kollegen jetzt 6 Tage arbeiten?
Um Gottes willen - NEIN!?!?!?
Erstellt am 28.06.2005 um 22:02 Uhr von otto
Guten Abend, Mary! Ich fürchte, dass Ihr ziemlich schlechte Karten habt. Das Arbeitszeitgesetz läßt eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden verteilt auf sechs Arbeitstage zu. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht - mehr - tarifgebunden ist, kann er diesen Rahmen voll ausschöpfen, wenn die Arbeitnehmer/innen mitmachen.
Der Tarifvertrag wirkt natürlich nach, aber dann nicht mehr, wenn die Arbeitnehmer/innen neue Arbeitsverträge unterschreiben. Im übrigen: Bei Neueinstellungen gilt die Nachwirkung ohnehin nicht. Das ist gängige Rechtsprechung, auch wenn das einige Gewerkschaftsjuristen nicht wahrhaben wollen.
Erstellt am 29.06.2005 um 09:12 Uhr von viktor
Das Forum hat einen Nachteil. Man bekommt nicht mit, wenn auf eine Frage eine Gegenfrage kommt. Zufällig lese ich Deinen Einwand.
Natürlich, wenn Mitarbeiter einen neuen Vetrag unterschreiben, kann man Ihnen nicht mehr helfen.
Die beste Lösung wäre ein Haustarifvertrag. Das setzt aber einen gewissen gewerkschaftlichen Organisationsgrad voraus.
Natürlich könnt Ihr eine Arbeitszeitregelung über die Verteilung der Arbeitszeit fordern, die so gestrickt ist, dass der AG zu Kompromissen bereit ist. Sollte es aber im Einzelfall zu Komplikationen führen, hilft nur der Rechtsweg jedes Einzelnen. Ich denke, Ihr solltet die Angelegenheit mit einem Fachanwalt oder der Gwerkschaft im Detail beraten.
Erstellt am 30.06.2005 um 14:07 Uhr von Mary
Ich danke Euch für die Antworten.
Es sieht ja dann wirklich nicht gut aus...
Der Organisationsgrad ist gering... obwohl immer mehr der Gewerkschaft beitreten..