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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang - neue Arbeitsverträge mit Verschlechterungen - wer hat Infos?

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mary
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG verteilt neue Arbeitsverträge mit Verschlechterungen:

  1. Arbeitszeitverlängerung von 38,5 auf 42 Stunden, ohne Lohnausgleich
  2. Kein Weihnachtsgeld
  3. Kein Urlaubsgeld
  4. z. Z. 30 Tage Urlaub
  5. Keine Tarifbindung (bisher Groß- und Außenhandel)

Die Kollegen werden massiv unter Druck gesetzt. (Aufgeklärt über ihre Rechte und eventuelle Folgen haben wir, wir haben auch jedem geraten einen RA aufzusuchen. Trotzdem wird unterschrieben). Der Vertag soll ab 01.01.06 gelten, da wir zum 01.01.05 nach § 613a einen Betriebsübergang hatten. Die GL hatte die Verhandlungen mit dem BR abgebrochen, weil wir die Tarifbindung nicht aufgeben wollten. Jetzt ist der TV nicht mehr allgemeinverbindlich!!!

Das ArbZG sieht eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, aber was macht der BR nun?

1.61405

Community-Antworten (5)

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viktor

28.06.2005 um 17:42 Uhr

Jeder der - trotz guten Rat - unterschreibt, ist selber Schuld! Was ist mit Eurer (bisherigen) Tarifbindung? Da gibt's doch Nachwirkungen.

Was macht der BR aus meiner Sicht: Kontakt mit der Gewerkschaft herstellen, die sich in der Nachwirkung gut auskennt und wirkungsvoll Öffentlichkeitsarbeit leisten kann. Flankierend neue Arbeitszeitregelung fordern (Maximalposition des BR). Mit dem AG über die Einhaltung des Arbeistzeitgesetztes verhandeln. Einbeziehung der Gewerbeaufsicht ankündigen, wenn es um die werktägliche Höchstarbeitszeit geht. Und intensiv INFORMATION an die Mitarbeiter weitergeben. Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist das A und O.

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mary

28.06.2005 um 17:49 Uhr

Vielen dank für die Antwort.

Ich habe mit der Gewerkschaft Informationszettel verteilt - mehrere! Daran kann es nicht gelegen haben..

Die Nachwirkung wurde durch die neue Verträge aufgehoben, einige MA, so wie ich bestehen auf die alten Vertäge. Somit läuft bei uns die Nachwirkung

Wie sieht das aus mit der gesetzlich geregelten Arbeitszeit: 8 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche ergibt 40 Stunden! Wie können wir da eingreifen? Wie sieht dazu eine mögliche Regelung aus? Müssen die Kollegen jetzt 6 Tage arbeiten? Um Gottes willen - NEIN!?!?!?

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otto

29.06.2005 um 00:02 Uhr

Guten Abend, Mary! Ich fürchte, dass Ihr ziemlich schlechte Karten habt. Das Arbeitszeitgesetz läßt eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden verteilt auf sechs Arbeitstage zu. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht - mehr - tarifgebunden ist, kann er diesen Rahmen voll ausschöpfen, wenn die Arbeitnehmer/innen mitmachen. Der Tarifvertrag wirkt natürlich nach, aber dann nicht mehr, wenn die Arbeitnehmer/innen neue Arbeitsverträge unterschreiben. Im übrigen: Bei Neueinstellungen gilt die Nachwirkung ohnehin nicht. Das ist gängige Rechtsprechung, auch wenn das einige Gewerkschaftsjuristen nicht wahrhaben wollen.

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viktor

29.06.2005 um 11:12 Uhr

Das Forum hat einen Nachteil. Man bekommt nicht mit, wenn auf eine Frage eine Gegenfrage kommt. Zufällig lese ich Deinen Einwand.

Natürlich, wenn Mitarbeiter einen neuen Vetrag unterschreiben, kann man Ihnen nicht mehr helfen.

Die beste Lösung wäre ein Haustarifvertrag. Das setzt aber einen gewissen gewerkschaftlichen Organisationsgrad voraus.

Natürlich könnt Ihr eine Arbeitszeitregelung über die Verteilung der Arbeitszeit fordern, die so gestrickt ist, dass der AG zu Kompromissen bereit ist. Sollte es aber im Einzelfall zu Komplikationen führen, hilft nur der Rechtsweg jedes Einzelnen. Ich denke, Ihr solltet die Angelegenheit mit einem Fachanwalt oder der Gwerkschaft im Detail beraten.

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mary

30.06.2005 um 16:07 Uhr

Ich danke Euch für die Antworten. Es sieht ja dann wirklich nicht gut aus... Der Organisationsgrad ist gering... obwohl immer mehr der Gewerkschaft beitreten..

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