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Neue AN weniger Urlaub?

K
KillerMiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich bin es mal wieder Ich habe heute durch Zufall erfahren das AN die neu eingestellt werden weniger Urlaubstage erhalten als die "alten" Mitarbeiter. Ist dies erlaubt und wo ist dies geregelt. KillerMiller

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Community-Antworten (10)

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pfeilenbogen

31.08.2010 um 00:15 Uhr

Ja, wenn es keinen Tarifvertrag gibt der anderes regelt. Dann muss der AG nur den gesetzlichen Mindestaurlaub lt. Bundesurlaubsgesetz geben.

So etwas nennt man dann Vertragsfreiheit, ein Grundsatz in einer Demokratie. Denn keiner wird gezwungen einen solchen ArbV zu unterschreiben.

D
DrHouse

31.08.2010 um 12:04 Uhr

Bei uns ist der Urlaubsanspruch in der Betr.vereinbarung geregelt. Dabei spielen Alter und Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Ausgegangen wird vom gesetzlichen Mindesturlaub.

Gruß DH

P
paula

31.08.2010 um 15:49 Uhr

In Hinblick auf AGG und § 77 Abs. 3 BetrVG mache ich mir Sorgen um die Wirksamkeit Eurer BV.....

D
DrHouse

31.08.2010 um 16:05 Uhr

paula, der gesetzliche Anspruch ist natürlich gewährleistet. Die anderen Tage sind Zusatz. Wir haben alle mal klein angefangen.

Bei uns gilt kein Tarifvertrag.

P
Petrus

31.08.2010 um 16:18 Uhr

@Dr.House Zur Verdeutlichung der Hinweise von Paula sei folgendes gesagt:

Bei uns ist der Urlaubsanspruch in der Betr.vereinbarung geregelt.

Das wird üblicherweise in einem TV geregelt. Das bei Euch keiner gilt, ist Pech, ändert aber nichts an der Regelungssperre des §77(3) BetrVG.

Dabei spielen Alter

Also eine unmittelbare...

und Betriebszugehörigkeit eine Rolle.

... und eine mittelbare Altersdiskriminierung. Beide sind laut AGG verboten.

Die Unwirksamkeit dieser BV aus diesen Gründen hat euer ArbGeb wohl erkannt und gedenkt, sich in Zukunft nicht mehr daran halten zu wollen. Und jedes Arbeitsgericht wird ihm recht geben.

P
paula

31.08.2010 um 16:28 Uhr

Betriebszugehörigkeit könnte man ggf. noch gelten lassen, da damit betriebstreue belohnt wird. Aber das hilft ja nichts...

D
Dr.House

31.08.2010 um 18:09 Uhr

Der AG hält sich sehr wohl an die BV. Seit 15 Jahren und kein Ende in Sicht.

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paula

31.08.2010 um 18:12 Uhr

und wenn er es sich Morgen anders überlegt ist es das mal gewesen....

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DonJohnson

01.09.2010 um 18:01 Uhr

Dr.House Der AG hält sich sehr wohl an die BV. Seit 15 Jahren und kein Ende in Sicht.

Dann verstehe ich deine Frage nicht - bei den "neuen" hält er sich doch eben NICHT dran... und wie du gehört hast, braucht er es auch nicht...

Und wie ich die Arbeitgeber kennen lernen durfte, wird er sicherlich diese BV "überdenken" :-(

D
DrHouse

02.09.2010 um 11:18 Uhr

DonJohnson,

ich habe hier keine Frage gestellt. Ich habe nur geschrieben, wie es bei uns geregelt ist. Auch bei den neuen MA steigt der Urlaubsanspruch mit der Betriebszugehörigkeit.

Was ist daran falsch? Außerdem steht bei jedem MA der Anspruch des Jahresurlaubes im AV.

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