Erstellt am 30.08.2010 um 22:15 Uhr von pfeilenbogen
Ja, wenn es keinen Tarifvertrag gibt der anderes regelt. Dann muss der AG nur den gesetzlichen Mindestaurlaub lt. Bundesurlaubsgesetz geben.
So etwas nennt man dann Vertragsfreiheit, ein Grundsatz in einer Demokratie. Denn keiner wird gezwungen einen solchen ArbV zu unterschreiben.
Erstellt am 31.08.2010 um 10:04 Uhr von DrHouse
Bei uns ist der Urlaubsanspruch in der Betr.vereinbarung geregelt.
Dabei spielen Alter und Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Ausgegangen wird vom gesetzlichen Mindesturlaub.
Gruß DH
Erstellt am 31.08.2010 um 13:49 Uhr von paula
In Hinblick auf AGG und § 77 Abs. 3 BetrVG mache ich mir Sorgen um die Wirksamkeit Eurer BV.....
Erstellt am 31.08.2010 um 14:05 Uhr von DrHouse
paula, der gesetzliche Anspruch ist natürlich gewährleistet.
Die anderen Tage sind Zusatz.
Wir haben alle mal klein angefangen.
Bei uns gilt kein Tarifvertrag.
Erstellt am 31.08.2010 um 14:18 Uhr von Petrus
@Dr.House
Zur Verdeutlichung der Hinweise von Paula sei folgendes gesagt:
> Bei uns ist der Urlaubsanspruch in der Betr.vereinbarung geregelt.
Das wird _üblicherweise_ in einem TV geregelt. Das bei Euch keiner gilt, ist Pech, ändert aber nichts an der Regelungssperre des §77(3) BetrVG.
> Dabei spielen Alter
Also eine unmittelbare...
> und Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
... und eine mittelbare Altersdiskriminierung.
Beide sind laut AGG verboten.
Die Unwirksamkeit dieser BV aus diesen Gründen hat euer ArbGeb wohl erkannt und gedenkt, sich in Zukunft nicht mehr daran halten zu wollen. Und jedes Arbeitsgericht wird ihm recht geben.
Erstellt am 31.08.2010 um 14:28 Uhr von paula
Betriebszugehörigkeit könnte man ggf. noch gelten lassen, da damit betriebstreue belohnt wird. Aber das hilft ja nichts...
Erstellt am 31.08.2010 um 16:09 Uhr von Dr.House
Der AG hält sich sehr wohl an die BV. Seit 15 Jahren und kein Ende in Sicht.
Erstellt am 31.08.2010 um 16:12 Uhr von paula
und wenn er es sich Morgen anders überlegt ist es das mal gewesen....
Erstellt am 01.09.2010 um 16:01 Uhr von DonJohnson
Dr.House
*Der AG hält sich sehr wohl an die BV. Seit 15 Jahren und kein Ende in Sicht.*
Dann verstehe ich deine Frage nicht - bei den "neuen" hält er sich doch eben NICHT dran... und wie du gehört hast, braucht er es auch nicht...
Und wie ich die Arbeitgeber kennen lernen durfte, wird er sicherlich diese BV "überdenken" :-(
Erstellt am 02.09.2010 um 09:18 Uhr von DrHouse
DonJohnson,
ich habe hier keine Frage gestellt. Ich habe nur geschrieben, wie es bei uns geregelt ist.
Auch bei den neuen MA steigt der Urlaubsanspruch mit der Betriebszugehörigkeit.
Was ist daran falsch?
Außerdem steht bei jedem MA der Anspruch des Jahresurlaubes im AV.