Erstellt am 30.07.2019 um 09:44 Uhr von §§Reiter
Gibt es einen Betriebsrat und hat dieser der Eingruppierung zugestimmt?
Erstellt am 30.07.2019 um 09:47 Uhr von Cyber99
Das ist in der Tat ein Dilemma, in dem Ihr da steckt. Auf der einen Seite muss sich der Arbeitgeber am Arbeitsmarkt orientieren um überhaupt Arbeitskräfte zu bekommen, auf der anderen Seite werden dann Zugeständnisse gemacht, die das Lohn- und Tarifgefüge aus dem Gleichgewicht bringen und gleichzeitig Ungerechtigkeiten heraufbeschwören.
Der BR könnte jetzt in diesem Fall die Zustimmung zur Eingruppierung verweigern, die dann durch das Arbeitsgericht ersetzt werden müsste. Was dann aber in Konsequenz dabei rauskommt kann ich nicht abschätzen.
Erstellt am 30.07.2019 um 09:55 Uhr von Tulpe
Konsequenz- der MA fängt nicht an, sondern geht dorthin wo er es bekommt. Da aber Personalmangel besteht, und wir froh sind überhaupt jemanden zu bekommen, haben wir Zugestimmt. Wie gesagt GL Behauptet Individell Recht.
Wir fragen als BR
Erstellt am 30.07.2019 um 10:18 Uhr von Cyber99
Nun nachdem Ihr der Eingruppierung zugestimmt habt, ist das Thema schon mal durch. Was den Arbeitsvertrag anbelangt befinden wir uns im Individualrecht. Der Tarifvertrag hat zwar grundsätzlich Vorrang vor dem Arbeitsvertrag, da aber im Arbeitsvertrag eine für den Mitarbeiter günstigere Vereinbarung getroffen wurde, hat dieser Vorrang. Also in diesem Fall schlägt der Arbeitsvertrag (Individualrecht) den Tarifvertrag (Kollektivrecht).
Erstellt am 30.07.2019 um 10:42 Uhr von moreno
Erstellt am 30.07.2019 um 11:22 Uhr von Pjöööng
"Gruppe 4/5" klingt nach Tarifvertrag. Wenn hier tatsächlich ein Tarifvertrag anzuwenden ist, dann würde ich diesen mal konsultieren um zu prüfen ob der Arbeitgeber hier überhaupt höher eingruppieren darf.
Ich würde als Arbeitgeber so nicht vorgehen, sondern eine Zulage gewähren.
Erstellt am 30.07.2019 um 13:40 Uhr von stehipp
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Tarifvertrag steht "....du darfst deinem Mitarbeiter nicht mehr zahlen als....."
Sehe die in Tarifverträgen genannten Eingruppierungen eher als Untergrenzen.
Ich denke, dass ist nicht unüblich, dass neue externe Mitarbeiter mehr bekommen als die Stammbelegschaft. Nicht fair aber eben nicht unüblich.
Nicht umsonst hört man ja immer wieder, du musst 2-3 mal den Betrieb wechseln um monitär voranzukommen.
Was könnt ihr für eure "Bestandsmitarbeiter" tun?
Nehmt das Thema beim nächsten Monatsgespräch bzw. Gehaltsrunden (wenn es sowas bei euch gibt) auf. Versucht es mit Themen wie Gleichbehandlung, gleiche Bezahlung für gleiche Leistung. Unzufriedenheit der "Bestandsmitarbeiter". Drohende Abwanderung der "Bestandsmitarbeiter.
Ziel sollte es ja sein, für die Stammbelegschaft eine höhere Bezahlung zu erreichen und nicht für den neuen eine niedrigere.
Erstellt am 30.07.2019 um 14:17 Uhr von Kjarrigan
Du schreibst 4 / 5 bzw 4 / 3
wofür stehen die Zahlen
BEi Chemie ware das analog Stufe 4 mit Tätigkeitjahren (in der Stufe) 3 Jahre bzw. 5 Jahre. Und wenn halt jemand von Aushalb mit mehr Erfahrung kommt - ware es sogar gerechtfertigt -ohne die MA - die tatsächlich nur 3 Jahre Erfahrung haben zu benachteiligen.
Erstellt am 31.07.2019 um 13:00 Uhr von seehas
Ich kenne diese Regelungen aus dem TVL und TVöD. Hier hat das auch was mit Zeit im betrieb und Berufserfahrung zu tun. Der TV beinhaltet die Möglichkeit erfahrene Mitarbeiter gleich in einer höheren Stufe einzustellen.
Ansonsten würde ich auch das Gespräch mit dem AG suchen und ihn auf die Abwanderungswilligkeit einiger Kollegen hinweisen. Vielleicht ist das ja was rauszuholen.