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Einstufung Heilerziehungspflegehelferin

K
Kathoga
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, es soll die Einstellung einer MA erfolgen, die im Juli 2021 ihre Ausbildung zur Heilerziehungspflegehelferin bei uns abgeschlossen hat (kostenlose Praktikumsstelle in unserer Einrichtung). Anschließend hat sie die Weiterbildung zur Heilerziehungspflegerin begonnen, die sie 2023 abschließen wird (wieder kostenlose Praktikumsstelle) Sie wird bei uns zusätzlich zu ihrer Praktikumsstelle in Teilzeit eingestellt. Gilt ihre Erfahrung bei uns als einschlägige Berufserfahrung (seit der Beendigung ihrer 1. Ausbildung)? Der AG will sie in S4 Stufe 1 befristet bis zur Beendigung ihrer 2. Ausbildung einstellen. Ist das korrekt und wenn ja, wann würde sie in Stufe 2 wechseln? (im August 2022? oder erst 1 Jahr nach ihrer letzten Ausbildung) (Bin mir wegen der Einstufung unsicher, da sie ja wieder in Ausbildung ist und einen Schulvertrag hat.)

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Community-Antworten (1)

D
DummerHund

28.05.2022 um 14:05 Uhr

Ich denke die Frage ist wohl zu speziell als das sie hier jemand genau beantworten kann. Ich würde mich hier mal an die GEW oder einem Fachanwalt wenden.

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