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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Außertarifliche Einstufung von Angestellten

B
betonchris
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin ist auf den BR zugekommen und wollte wissen, ob sie als außertarifl. eingestufte Angestellte irgendeinen Anspruch aus dem firmenübergreifenden Manteltarifvertrag hat. Und Zweitens, wenn sie einer Gewerkschaft beitriff, ob ihr das überhaupt etwas hilft - mit Hintergrund der AT-Einstufung. Ich sollte evtl. noch erwähnen, dass sie mit ihrer Gehaltseinstufung eigentlich in einem ganz normalem, eher niedrigen Bereich liegt (nicht übertariflich für besondere Leistungen). Daher die Frage der Kollegin. Ich persönlich glaube, bei der AT-Einstufung sollte absichtlich etwas umgangen werden. (übrigens, bei der Einstellung der Kollegin war damals noch kein BR da!!!)

Wie immer, vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. betonchris

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

08.05.2012 um 23:24 Uhr

nicht überall wo AT drauf steht, ist AT drin. Sie sollte in ihren Arbeitsvertrag sehen. Oft ist es so, dass da doch irgendwo steht, dass "im Übrigen" die tariflichen Bestimmungen gelten.

Außerdem sollte sie Ihre Tätigkeit, Arbeitsentgelt und sonstigen Arbeitsbedingungen dahingehend überprüfen, ob der (in der Regel im § 1) im MTV genannte persönliche Geltungsbereich nicht doch so auszulegen ist, dass sie Tarifmitarbeiterin ist. Ggf. sollte sie sich mit der Gewerkschaft beraten.

B
BRMetall

08.05.2012 um 23:33 Uhr

AT = Außer Tarif = TV findet keine Anwendung!!!

K
Kulum

08.05.2012 um 23:54 Uhr

Naja, das ist das, was evtl im AV steht oder durch den AV suggeriert wirt. Das muss noch lange nicht immer so sein. So furchtbar gern zahlen AG auch nicht Tariflohn - aber bei dem Nick muss ich dir das ja wohl nicht sagen

Nicht falsch verstehen, aber auch nach deinem Ändern der ursprünglichen Frage bleibt geronimos Antwort der richtige Weg. AV nehmen und von der Gewerkschaft prüfen lassen. Das ist im übrigen auch die Antwort auf die 2te Frage. Ohne Mitgliedschaft hat sie sowieso keinen Anspruch auf Tariflohn, auch nicht auf die Überprüfung durch die Gewerkschaft usw.

B
BRFrage

09.05.2012 um 10:06 Uhr

Hallo betonchris,

AG verwenden AT-Verträge weil sie sich Vorteile davon versprechen. Deshalb ein Hinweis: auch AT-ler (sofern sie keine leitenden Angestellten sind) zählen zum Klientel des BR. Es gibt durchaus Ansatzpunkte für den BR, sich auch mit dem Gehalt der AT-ler zu beschäftigen. Insbesondere wenn der AG mehrere MA mit solchen Verträgen hat.

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