Hallo zusammen,
ein schwerbehinderter Kollege hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher bereits vom Rentenversicherungsträger mit 50% bewilligt worden ist.
Ist der Arbeitgeber nun verpflichtet diesem Mitarbeiter einen Halbtagsarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, welche rechtliche Grundlage kann hier zur Argumentation herangezogen werden und unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber eine Halbtagsstelle verwehren?
Vielen Dank in voraus.