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Recht auf Halbtagsarbeitsplatz

T
Thoing
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein schwerbehinderter Kollege hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher bereits vom Rentenversicherungsträger mit 50% bewilligt worden ist. Ist der Arbeitgeber nun verpflichtet diesem Mitarbeiter einen Halbtagsarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, welche rechtliche Grundlage kann hier zur Argumentation herangezogen werden und unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber eine Halbtagsstelle verwehren? Vielen Dank in voraus.

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Community-Antworten (2)

W
Werner

09.01.2008 um 11:17 Uhr

Hallo Thoing, da sollte man den § 8 TzBfG Verringerung der Arbeitszeit heranziehen. Da steht alles was man braucht.

A
Angi1

09.01.2008 um 13:42 Uhr

Hallo Thoing,

bei Schwerbehinderten kommt zusätzlich noch der § 81 Abs. 5 SGB IX zum Tragen.

MfG Angi1

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