Erstellt am 20.01.2009 um 17:05 Uhr von Uschi66
@Mr-Ed
..ein schwerbehindertenobmann ??? Was meinst Du hier? meinst Du vielleicht die Vertrauensperson der Schwerbhinderten oder den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbhinderten???
Hierzu findest Du die Aussagen im SGB IX
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Sozialgesetzbuch+IX+%28SGB+IX%29
§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
§ 98 Beauftragter des Arbeitgebers