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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtszeit und Rechte eines Schwerbehindertenvertreters?

M
Marie
Nov 2016 bearbeitet

Vor rd. 2 Jahren wurde bei uns ein Schwerbehindertenvertreter (damals auch BR-Mitglied) gewählt; es gibt KEINE(N) Stellvertreter(in), obwohl der Betrieb mehr als 5 Schwerbeschädigte beschäftigt. Angeblich hatte sich niemand sonst zur Wahl gestellt. War die Wahl dann denn überhaupt korrekt, und was ist, wenn dies nicht der Fall ist?

Der SchwbV behauptet, seine Amtszeit ende nach vier Jahren, also erst 2008. Seine Amtszeit endet m. E. unwiderruflich im Herbst 2006, dem Zeitpunkt regelmäßiger Neuwahlen. Ist das richtig?

Muß dem SchwbV die Teilnahme an mehreren Weiterbildungen gewährt werden, die erst 2007 relevant werden und auch erst dann, also nach dem Ende seiner Amtszeit (er kann aus Altersgründen nicht erneut gewählt werden) verhandelt werden?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

28.06.2006 um 16:57 Uhr

Es war korrekt. Vorausgesetzt die Wahl wurde korrekt abgewickelt. Mit der Amtszeit hast Du wohl Recht (siehe § 94 SGB IX )

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