Der SchwbV behauptet, seine Amtszeit ende nach vier Jahren, also erst 2008. Seine Amtszeit endet m. E. unwiderruflich im Herbst 2006, dem Zeitpunkt regelmäßiger Neuwahlen. Ist das richtig?
Muß dem SchwbV die Teilnahme an mehreren Weiterbildungen gewährt werden, die erst 2007 relevant werden und auch erst dann, also nach dem Ende seiner Amtszeit (er kann aus Altersgründen nicht erneut gewählt werden) verhandelt werden?