Hallo Gemeinde!
Ich bin etwas ratlos, darum bitte ich hier um Hilfe oder Ideen:

Unser Betrieb ist Teil eines in den USA ansässigen Konzerns. Wir sind aber nicht Teil dieses Konzerns, sondern partizipieren von der IT in den USA. Das bedeutet, dort überlegt man sich, den Virenscanner / Sicherheitssoftware zu wechseln, macht das auch und rollt weltweit die neue Software aus und gut ist. (das schon einfach ohne BR Beteiligung!)

Jetzt kommen wir zum Kern der Sache: § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG
Wie können wir uns davor schützen, dass irgendjemand in den USA die Software nutzt, um uns zu überwachen? Wir haben keinen Plan, was die Software alles kann und bekommen auch keinen Zugang zu dem Sicherheitssystem.
OK, eine BV ist sicherlich machbar, nur was muss da zwingend alles drinstehen?
Wir würden gern erzwingen, uns Zugang zu geben, um selbst zu sehen, was mit dieser Software alles möglich ist.

- Module benennen und für unseren Betrieb deaktivieren (wie überwacht man sowas?)
- Verbot der Überwachung (Durchsetzbarkeit)
- Verbot der Leistungskontrolle
- Verbot von Mitschnitten der Arbeit am PC
- Transparente Problemlösung im Fall eines Sicherheitslecks (Virus/Malware/usw.)
- was ist mit Updates/Upgrades?
- wie kann man die Amerikaner dazu zwingen, die BV auch ernst zu nehmen?


Wir können ja nicht die einzigen sein, die in so einer Situation stecken.
Hat irgendjemand eine BV über so einen Sachverhalt?


Danke und Gruß