Hallo,

ich habe heute eine Frage zu § 87 Abs. 1, Nr. 10 BetrVG, wo es um die betriebliche Lohngestaltung geht.

Ich bin 1-köpfiger Betriebsrat eines kleinen Unternehmens mit unter 20 Mitarbeiter-/innen.
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens wurde nun übernommen und möchte daher nun auch sein Gehalt anpassen lassen. Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag, an den wir uns halten könnten.

Im Moment wird der Mitarbeiter von allen Mitarbeiter-/innen am schlechtesten bezahlt. Sogar die Schreibkräfte / Sekretärinnen bzw. die angestellte Reinigungshilfe erhalten mehr Geld, als er!!

Er hat vielfälige Aufgaben, ein Studium und vertritt sogar seinen Abteilungsleiter, der selbst leitender Angestellter und stellvertretender Chef ist.

Nun meine Frage:
Inwieweit habe ich als 1-köpfiger Betriebsrat auch eine Möglichkeit, auf die Bezahlung des Mitarbeiters Einfluss zu nehmen... und wie würdet Ihr vorgehen an meiner Stelle?

Danke und Gruss,
jaypar